DE Prüfung fremdsprachiger Anmeldung

jnw

Schreiber
Hallo,

angenommen ich reiche eine deutsche Erstanmeldung in englischer Sprache ein und stelle Prüfungsantrag. Mit der Übersetzung kann ich mir ja bis 12 Monate nach Anmeldetag Zeit lassen § 35a PatG. Wird der DPMA Prüfer dann die Übersetzung abwarten oder wird er (um sein "8-Monats-Ziel" zu erreichen) mit der englischen Version arbeiten sprich recherchieren und einen Prüfungsbescheid erstellen? Hat hierzu jemand Erfahrung?

Viele Grüße,
jnw
 

Fip

*** KT-HERO ***
Wenn ich mich recht erinnere, ist die Vorschrift gerade dafür eingeführt worden, dass die Prüfer nicht auf die deutsche Übersetzung warten müssen, sondern schon vorher loslegen können.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ja. Es wird jetzt von den deutschen Prüfern erwartet, dass sie auch englisch- und französischsprachige Anmeldungen recherchieren. Insbesondere Letzteres hat für großes Entsetzen bei einigen Prüfern gesorgt, aber zum Glück kommen diese Fälle nicht sehr häufig vor.
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Hallo jnw,

bei den "8-Monats-Akten" wird der Prüfer den Bescheid anhand der englischsprachigen Unterlagen erstellen (es mag Ausnahmen geben). Bei frnzösischsprachigen wäre ich mir nicht so sicher - kommt aber selten vor.

Dabei können natürlich die üblichen Übersetzungsprobleme auftreten (der Prüfer versteht was anderes als der Anmelder oder der Anmelder erweitert unzulässig, wenn er die Übersetzung einreicht....).

Viele Grüße, Fagender
 

iakregnif

Schreiber
Ich muss das Thema zweckentfremden.

"Euronen-Anmeldungen" haben angesichts der signifikant abgeschwächten Übersetzungserfordernisse diverse Vorteile gegenüber Anmeldungen, die im "Wortlaut" unserer schönen Landessprache im Postfach des Prüfers landen.

Wäre es zu abwägig, besagte Anmeldungen unmittelbar in englischer Sprache einzureichen, oder würdet ihr davon absehen?

Würd' mich doch glatt interessieren.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich weiss nicht genau, worauf Du hinauswillst mit dem Thema "englischsprachige Anmeldung".

Wenn man eine Europäische Anmeldung (beim EPA) einreicht, kann es in der Tat sinnvoll sein, in Englisch einzureichen, um später Übersetzungskosten zu sparen. Das hängt von der angestrebten Länderauswahl ab (wobei ja auch für deutschsprachige Anmeldungen immer noch das London Agreement gilt), und davon, ob Nachanmeldungen außerhalb Europas geplant sind. Bei Deutschen Anmeldungen eher nicht, da man diese dann ohnehin ins Deutsche übersetzen muss.

Abwegig ist das also keineswegs, man muss von Fall zu Fall abwägen ...
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Ebenso gibt es auch Patentanmelder, die ihre europäischen Patentanmeldungen bewusst zunächst in italienischer Sprache einreichen, weil sie ihren Firmensitz in der Schweiz haben und das die bekannten Gebührenvorteile bietet.

Da gibt es noch viele Varianten. Frage mal Deinen Ausbilder.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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