Hallo Larachen,
Sie haben vor 6 Monaten selbst eine Patentanmeldung verfasst, diese bereits vor Erhalt des
ersten Amtsbescheids an "Übersetzungsinstitute" weitergereicht und denken nun angesichts
von im Bescheid genannten Mängeln über die Neueinreichung einer überarbeiteten Version
Ihrer ursprünglichen Anmeldung nach?
Meine persönliche Meinung (keine Rechtsberatung) angesichts Ihres bisherigen und geplanten
Vorgehens: Bitte konsultieren Sie einen Patentanwalt. Es gibt gute Gründe, warum sogar
Mandanten mit einer Mehrzahl von Patentanmeldungen pro Jahr
Patentanwälte mit der Ausarbeitung ihrer Patentanmeldungen und der Vertretung vor
den Patentämtern beauftragen.
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