Meldung DPMA

elgordo

Vielschreiber
Hallo!

Ich möchte einen Zulassungsantrag zur PA-Ausbildung beim DPMA stellen und habe die Anhänge zum Antrag zusammen. Nur über die Form des Antrags selbst kann ich keine Informationen beim DPMA oder hier im Forum finden.
Reicht hierzu ein Anschreiben mit Bezug zu den §§ 2, 7 PatAnwAPrV, in dem das Anfangsdatum, die Kanzlei und der Ausbilder genannt werden?

An wen sollte der Antrag gerichtet werden (Präsidentin des DPMA?, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 435?)

Sollte etwas in Bezug zum Hagen-Studium beantragt werden (Zulassung, Meldung oder dgl.?) ?

Habe ich etwas vergessen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Der Antrag gem. §2 I ist formlos. Du persönlich adressierst den Antrag an die Präsidentin des DPMA und ersucht um Zulassung zur Ausbildung unter Verweis auf die Anlagen.

Anfangsdatum, Kanzlei und Ausbilder habe ich im Antrag nicht genannt, das stand bei mir alles in der Ausbildungerklärung gem. §2 II Nr. 7 des Ausbilders.

Den Rest macht das DPMA bzw. die Kammer bzw. die Kanzlei Grünecker. Das DPMA meldet dein Gesuch der Kammer, diese meldet dich in Hagen an und die Kanzlei Grünecker wird dich zu den Arbeitsgemeinschaften zuteilen.
 
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