Praktisches Jahr

Progressive

SILBER - Mitglied
Hallo,

ich habe mir schon diverse ähnliche Anfragen durchgelesen aber würde es dennoch gerne nochmal explizit bestätigt bekommen:

Es geht um das praktische Jahr im Hintergrund einer experimentellen Doktorarbeit (Physik). Wenn ich es recht verstehe, "muss" mein Professor trotz Urkunde o.ä. explizit technische Tätigkeiten "bescheinigen"? Richtig?

Wie kann/soll so etwas aussehen? Als Stichpunkte? Als Fließtext?
Macht es Sinn, auch andere Sachen einzubringen, wie Betreuung von Praktika etc.?

Desweiteren noch: Ich habe hier gelesen, dass sich jemand im Vorfeld beim DPMA informieren wollte, ob das praktische Jahr erfüllt ist/genehmigt wird, jedoch scheinbar die Antwort von dort erhalten, dass das erst mit Zulassungsantrag geprüft wird. Das macht es natürlich etwas schwierig, den Werdegang bzw. die Ausbildung zu planen.
Wie habt ihr das denn gehandhabt?
 

Tolar

Schreiber
Hallo,

hinsichtlich der Bescheinigung hab ich mir von meinem Doktorvater (auch exp. Physik) einen Brief (Fließtext) an das DPMA unterschreiben lassen, in welchem er folgendes bescheinigte:

  • meine Beschäftigungszeit (von Datum A bis Datum B),
  • die vertragliche Wochenarbeitszeit (insb. für <100% Verträge relevant),
  • das ich in einem praktischen Feld beschäftigt wurde (d.h. nicht "nur" theoretische Berechnungen durchgeführt habe),
  • in welchem genauen Feld ich gearbeitet habe und
  • wie meine Arbeitszeit ca. aufgeteilt war (z.B. 5% Wartung und Instandsetzung von exp. Apparaturen, 40% Probenvorbereitung und Messung, 10% Praktikumsbetreuung, ...).
Insgesamt eigentlich ein recht kurzes Schreiben von einer Seite, was dem DPMA aber gänzlich gereicht hat. Ich weiß von einem Kollegen, welcher erfolgreich ein ganz ähnliches Schreiben verwendet hat.
Natürlich könnte es sein, dass dem DPMA auch deutlich weniger Informationen ausreichen.

Leider finde ich das Schreiben in meinen Unterlagen nicht mehr, sonst hätte ich es dir als Vorlage gepostet.


Zu der Anfrage beim DPMA:

Ich kann mir schon vorstellen, dass die keine Lust haben, das mehrfach zu prüfen.
Damals hatte ich nicht vorher beim DPMA nachgefragt, da eine exp. Physik-Promotion i.d.R. dicke ausreichen dürfte (de facto ist man ja weit über einem Jahr damit beschäftigt, auch wenn man nur einen "Teilzeit"-Vertrag hat). Zumal wusste ich, dass ein Kollege aus einer anderen Arbeitsgruppe des Instituts ein Jahr zuvor auch zur Ausbildung zugelassen wurde.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
 

Progressive

SILBER - Mitglied
Hallo,

vielen Dank für die Informationen!

Demnach muss also nicht aufgelistet werden, was man tatsächlich explizit gemacht hat? Ich habe mir in meinem Kopf schon eine Liste mit etwa 30-40 Stichpunkten vorbereitet..

Die Doktorarbeit selbst wird gar nicht eingereicht, richtig?
 
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