DE Beglaubigung durch Patentanwalt

Fip

*** KT-HERO ***
Vielleicht ist das ein dämliche Frage in den Augen derer, die das öfter machen, für mich wäre es das erste Mal, daher ich stelle sie trotzdem:

Wie wird - rein praktisch betrachtet - eigentlich eine Beglaubigung einer Übersetzung durch einen Patentanwalt durchgeführt (siehe z.B. § 14 (1) PatV). Eine Erklärung auf einem Deckblatt (falls ja, wie ist der Wortlaut)? Eine Paraphe auf jeder Seite? Ein "beglaubigt"-Stempel? Eine Unterschrift auf der letzten Seite? Alles auf einmal? Lose Blätter oder wie von einem Notar untrennbar verbundene Seiten?

Wie macht Ihr das?

Danke im Voraus
 

philkopter

GOLD - Mitglied
Hallo,

gute Frage finde ich, denn ganz genau geregelt ist das meines Erachtens nicht. Wir hatten die Frage tatsächlich auch mal intern und haben uns an die Kommentierungen für Beglaubigungen durch Rechtsanwälte gehalten. Diese dürfen ja, entgegen dem weit verbreiteten Glauben, im ganz engen Umfang auch Beglaubigungen vornehmen und zwar von Dokumenten, die sie selbst bei Gericht einreichen; §169 (2) ZPO. Mehr nicht.

Hierzu steht im Münchner Kommentar zur ZPO, dass die Beglaubigung unzweideutig und sich auf den gesamten Inhalt beziehen muss, was regelmäßig durch den Beglaubigungsvermerk auf der letzten Seite erreicht wird. Also kein Deckblatt wie von Dir vorgeschlagen. Für die Unterschrift selbst gibt es auch keine Formvorschrift, wobei der Kommentar davon ausgeht, dass keine Überschrift "beglaubigte Abschrift" (bei uns also "beglaubigte Übersetzung") notwendig ist und eine bloße Namensunterschrift genügt. In der Praxis verwenden wir einen Stempel "beglaubigt - Patentanwalt" und die Unterschrift. Wir belassen alle Seiten zusammen, stempeln sie aber nicht einzeln ab.

Ich hoffe das hilft etwas.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
"... Die Beglaubigung der Übersetzung erfordert die jedenfalls sinngemäße Erklärung, dass die Übersetzung nach dem besten Wissen des Beglaubigenden eine richtige und vollständige Übertragung der fremdsprachigen Anmeldeunterlagen in die deutsche Sprache darstellt. ..."

Ich habe das jetzt noch nie gemacht, aber bei uns hat der Übersetzer jeweils eine erste Seite gemacht, wo er eine entsprechende Erklärung abgegeben hat. " Ich bin der Englischen Sprache mächtig, ich bin der Deutschen Sprache mächtig und ich habe die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt."
 
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