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Bundesgerichtshof zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade (I ZB 105/16 und I ZB 106/16)

"... Zwar schließe das Gesetz einen Markenschutz aus, wenn die Form durch die "Art der Ware" vorgegeben werde oder erforderlich sei, um eine "technische Wirkung" zu erreichen. Die Karlsruher Richter waren aber nicht davon überzeugt, dass im Fall der Schokoladenverpackung und der Traubenzuckertafeln diese Voraussetzungen vorlagen.

Das Bundespatentgericht muss nun klären, ob andere Gründe vorliegen, die einen Markenschutz ausschließen könnten."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/un...laubt-patent-fuer-quadrat-form-a-1173571.html

Entscheidung folgt
 
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