Hagen III

B

Banani

Guest
War jemand diese Woche auf der Kammerversammlung und kann etwas über Hagen III berichten (Zeitdauer, wann etc.)?
 
P

paule

Guest
Anvisiert ist eine Dauer von 4 Semestern à 20 Semesterwochenstunden (Entspricht Hagen II) und anschließendem erstem Staatsexamen. Der Haken an der Sache ist dann das für die Zulassung als RA erforderliche Referendariat (2 Jahre ohne Kohle.....), das nach dem bisherigen Stand der Dinge bei einem in NRW abgelegten Staatsexamen auch in NRW abgeleistet werden muss. Allerdings darf man hoffen, dass Kanzleizeiten und evt. sogar Teile des Amtsjahrs anerkannt werden.

Außerdem wird nach Angaben von Herrn Popp bis 2010 oder 2012 auch ein Master-Abschluss in Jura eingeführt werden müssen (Bologna-Prozess), sodass wohl ohnehin abzuwarten bleibt, welche Anforderungen hinsichtlich der Staatsexamina und des Referendariats dann noch gestellt werden.
 
N

noch ein fragender

Guest
Hallo!

Gibt es zu Hagen III schon irgendeine "Internetreferenz"?

Danke für jeden Hinweis!

Gruß
Gerhard
 
G

Gert

Guest
Hagen III: Falls ein PA meint, zusätzlich RA sein zu wollen, kann man in Zukunft vielleicht über Hagen III RA werden. Das war zwar bisher auch möglich (im Jurastudium gibt es kaum Pflichtveranstaltunge, so dass das manche nebenher gemacht haben) soll aber dann in 4 Regelsemestern und evtl mit einem kürzeren Referendariat ablaufen. In meinen Augen ziemlich überflüssig, schließlich gibt es tonnenweise RA. Aber wer`s mag.

Für mich riecht das Ganze mal wieder ein bischen nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Hagen... (wie auch die Verlegung von Hohenkammer nach Hagen und einiges andere mehr).

Interessanter dürfte sein, was durch Bologna auf DE zukommt, da könnte es passieren, dass man seine Vertretungsbefugnis als RA auch ohne Referendariat bekommt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gert schrieb:
..., kann man in Zukunft vielleicht über Hagen III RA werden. Das war zwar bisher auch möglich ...
Hallo Gert, kannst Du dazu etwas mehr Infos geben? Was heißt denn bisher? Konnte man denn etwas mit seiner juristischen Vorbildung in einem normalen Jura-Studiengang etwas anfangen? Z.B. Anerkennung von Prüfungsleistungen?

Inwieweit sieht denn der Stand der Dinge aus, was Hagen III angeht? Du sagst ja auch nur "vieleicht".
 
A

Assessor

Guest
Ich denk' mal, das Ganze ist eine Vorsichtsmaßnahme. Wenn das europäische Zentralgericht für Patente kommt, sind Rechtsanwälte garantiert vertretungsbefugt, Patentanwälte aber evtl. nicht (selbst wenn sie Hagen II haben). Ergo: Machen wir alle noch den RA, genauso wie die EQE. Vielleicht fällt der Politik noch mehr ein, wie sie die Patentanwälte endlich ausrotten.
 
G

Gert

Guest
Ich weiss gar nicht, ob die Idee so gut ist.... Viele andere in der Kammer auch, die Abstimmung war nicht gerade eindeutig.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Was soll bitte daran schlecht sein, die Möglichkeit zu bekommen, über die FernUni Hagen das 1. Staatexmane zu machen? Das verstehe ich nicht.

Wer dann tatsächlich noch Referendariat macht und die volle Vertretungsbefugnis erwirbt, hat doch nur Vorteile. Außerdem stellt es einen neuen Weg dar, ohne die EQE die Vertretungsbefugnis vor dem EPA zu erwerben.

Allerdings dürfte das 1. Staatsexamen "abends nach der Arbeit" schon eine haarige Angelegenheit werden und de facto wesentlich mehr als 4 Semester benötigen, selbst wenn man nur auf "ausreichend" spekuliert.
 
G

Gert

Guest
Die Frage lautet: Sollte man nicht lieber darauf drängen, dass die Qualifikation PA ausreichend ist, um vor einem "Patentgericht" (wie auch immer das in Zukunft aussieht) vertreten zu dürfen. Oder ist man der Meinung, man braucht eben die Ausbildung RA zusätzlich?

Ich für meinen Teil hab da eine klare Vorstellung: Es ist völlig unerheblich, ob ich mich in der Starfprozessordnung auskenne oder nicht. Es könnte aber sein, dass es am Ende heisst, die PAs, die vertreten wollen, sollen doch bitte Hagen III (mit Strafprozessordnung und kommunalem Verwaltungsrecht) machen.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das hat einfach nichts miteinander zu tun. Wenn es nicht Hagen III ist, ist eine Prüfung XYZ, meinetwegen ELAQE (European Litigation Attorney Qualification Exam).

Der PA reicht schon nicht zur Vertretung vor dem EPA oder vor der Kammer für gewerblichen Rechtschutz eines LGs im Falle eines Verletzungsverfahrens. Warum sollte er dann auf einmal vor der übergeordneten Instanz ausreichend sein?

Wenn man sich für die Ausweitung der Vertretungsbefugnis stark machen will, sollte man lieber bei EPA und Verletzungsverfahren vor Zivilgerichten anfangen als hinter jeder Weiterbildungsmöglichkeit eine Sprengfalle zu wittern.

Ich halte Hagen III eher für eine Chance, sich sämtlicher Ketten der Vertretungsbeschränkungen zu entledigen. Geschenkt gibt es halt nichts.
 
A

Assessor

Guest
Gert schrieb:
Es könnte aber sein, dass es am Ende heisst, die PAs, die vertreten wollen, sollen doch bitte Hagen III (mit Strafprozessordnung und kommunalem Verwaltungsrecht) machen.
Langsam, langsam. Im Studium bleibt es noch beim StGB, die StPO kommt erst im Referendariat (so wie die ZPO erst im Referendariat nach dem BGB im Studium).

ÖffRecht ist allerdings echt ein Knaller, soviel ich weiß. Jedenfalls bei Juristen tierisch unbeliebt. Andererseits: Vielleicht sind unsere Gehirne dafür besser vorbereitet als die der Jurastudenten.

Mich persönlich würde es schon reizen, vor allem wegen der Vertretung vor den Verletzungsgerichten. Bringt immerhin eine doppelte Gebühr. Nur für den 5. Senat am BPatG bringt's mal wieder nix. LOL.
 
G

Gert

Guest
Die doppelte Gebühr kannst Du Dir dann vermutlich in naher Zukunft in die Haare schmieren, das ist nur eine Frage der Anzahl Anwälte mit Doppelzulassung - irgendwann wird der doppelten Gebühr dann vermutlich ein Riegel vorgeschoben ("auf Grund der geänderten Ausgangslage sieht der Senat....").

Zur Strafprozessordnung: Entweder wir müssten dann ins Ref. oder man bekommt sie (Bologna) vor dem 1. Staatsexamen aufgehalst - drumrumkommen wird nicht möglich sein. Und, ja, ÖRecht ist ein Hammer...
 
P

PA

Guest
Mir reichts !!!!!

Man hab ich die Schnauze voll. Entschuldigung, aber mich kotzt es langsam an: Nicht nur, dass man als RA keine EQE machen muss, weil ja bekanntlich alle Ras diese Prüfung auf Anhieb bestehen würden: Jetzt auch noch Hagen 3. Wenn sich die Pas nicht mal langsam wehren stirbt der Beruf wirklich aus.

Dabei wäre es doch so einfach:

Vor dem EPA darf nur vertreten wer die Zulassungsbedingungen für die Prüfung erfüllt (also Ing. bzw Naturwiss. mit Praxis) und diese auch besteht, und bitte nichts mit Grossvater usw. für ev Erstreckungsstaaten.

Vor dem DPMA und dem BPATG dürfen in Patentangelegenheiten und Markenangelegenheiten nur deutsche Pas, und in Markenangelegenheiten zuätzlich auch Ras vertreten.

Mal ehrlich. Das wäre auch wirklich vernünftig und würde die Beratungsqualität deutlich steigern !


Na ja , leider nur ein Traum: ich sehs schon kommen: demnaechst gibt es zahlreiche Kanzleien mit Ras und Ingenieuren, die in sämtlichen Angelegenheiten vertreten dürfen.


Noch was: bei allem Respekt - ich hab mittlerweile auch die Schnauze gestrichen voll in Sachen Pürfungen. Und ich denke, dass dies vielen Kollegen genauso geht. Das sind nicht alles Titeljunkies, sondern Menschen, die irgendwann einfach nur arbeiten und leben wollen.
 
D

Dr. Dr.

Guest
@PA

Jetzt stell Dich doch mal nicht so an. Die paar Prüfungen werden doch zu schaffen sein. Ich hoffe das HABM führt auch bald Prüfungen ein. Also ich habe schon vor so zu enden:

Dr. Ing. Dr. iur. LL.M.
Rechtsanwalt
Patentanwalt
European Patent Attorney
European Trademark Attorney
European Design Attorney
U.S. Patent Attorney


Und natürlich sowohl frau- und kinderlos als auch vollkommen spaßlos!

Was kann es schöneres geben...
 
D

Dr. Dr.

Guest
@Gast:

Immer vollständig und genau lesen.

Dabei wäre es doch so einfach:

Vor dem DPMA und dem BPATG dürfen in Patentangelegenheiten und Markenangelegenheiten nur deutsche Pas, und in Markenangelegenheiten zuätzlich auch Ras vertreten.
Ergo, diese Aussage ist rein fiktiv. Ein Wunschgedanke sozusagen...
 
G

gast2000

Guest
KEINE PANIK, PA! Hast Du schonmal einen RA gesehen, der sich die Vertretung in einer Patentsache zutraut? Und ich meine jetzt nicht die Streitfälle (obwohl es vielleicht gerade da interessant wäre: Ein PA darf nicht allein vor dem Landgericht auftreten, ein RA schon. Aber: wieviele machen das, ohne einen PA hinzuzuziehen?), sondern die richtig schönen Sachen: Anmeldeverfahren, Einsprüche, Nichtigkeitsklagen; all das, wozu technische Expertise eben erforderlich ist...?

Und was die Markensachen angeht: Da kenne ich RAe, die es locker mit einem Feld-, Wald- und Wiesen-PA aufnehmen können...

Wir werden schon nicht verhungern (höchstens, wenn wir vor lauter Aktenstapeln nicht mehr aus unseren Büros herauskommen...;-))
 
G

Gert

Guest
Ich will doch nicht in Verletzungsstreitigkeiten alleine auftreten. Es geht um die Nichtigkeitsverfahren vor dem BPatG. Da reicht in meinen Augen ein PA vollkommen aus. Ich wäre auch niemals auf die Idee gekommen, dass da 2 Gebühren abrechenbar sein sollten. Und jetzt kommt das Problem: Wenn es eine zentrale Nichtigkeitsinstanz für das EPA geben würde, dann wäre da als PA alleine (und vermutlich auch als EP-Vertreter) nichts zu holen. Da liegt der Hase im Pfeffer.

Und zu den Prüfungen: Schon die EPA-Prüfung bringt einem ordentlich ausgebildeten deutschen PA nur einen minimalen Wissensgewinn. Und die, die keine ordentliche Ausblidung hatten, lernen es auch nicht mit der EPA-Prüfung. Denncoh besteht diese Prüfung jeder, der sich richtig vorbereitet - ich kenne da einen pathologischen Fall (nie im gewerblichen Rechtschutz gearbeitet und die Prüfung auf Anhieb bestanden, einfach zum Zeitvertreib). Fazit: Das könnte man sich auch schenken. Im Endeffekt ist da ne Menge Marktzugangserschwernis und Vergleichbares dabei - aus volkswirtschaftlicher Sicht vollkommener Blödsinn. Und mit so Aktionen wie Hagen III wird das alles nur noch schlimmer.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Dr. Dr. schrieb:
@Gast:
Immer vollständig und genau lesen.
Dabei wäre es doch so einfach:
Vor dem DPMA und dem BPATG dürfen in Patentangelegenheiten und Markenangelegenheiten nur deutsche Pas, und in Markenangelegenheiten zuätzlich auch Ras vertreten.
Ergo, diese Aussage ist rein fiktiv. Ein Wunschgedanke sozusagen...
I'm sorry, das hab ich wirklich falsch verstanden. Finde ich aber im Ansatz gut.
 
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