B
Banani
Guest
War jemand diese Woche auf der Kammerversammlung und kann etwas über Hagen III berichten (Zeitdauer, wann etc.)?
Hallo Gert, kannst Du dazu etwas mehr Infos geben? Was heißt denn bisher? Konnte man denn etwas mit seiner juristischen Vorbildung in einem normalen Jura-Studiengang etwas anfangen? Z.B. Anerkennung von Prüfungsleistungen?Gert schrieb:..., kann man in Zukunft vielleicht über Hagen III RA werden. Das war zwar bisher auch möglich ...
Langsam, langsam. Im Studium bleibt es noch beim StGB, die StPO kommt erst im Referendariat (so wie die ZPO erst im Referendariat nach dem BGB im Studium).Gert schrieb:Es könnte aber sein, dass es am Ende heisst, die PAs, die vertreten wollen, sollen doch bitte Hagen III (mit Strafprozessordnung und kommunalem Verwaltungsrecht) machen.
Woher hast Du die Information?PA schrieb:Vor dem DPMA und dem BPATG dürfen in Patentangelegenheiten und Markenangelegenheiten nur deutsche Pas ...
Ergo, diese Aussage ist rein fiktiv. Ein Wunschgedanke sozusagen...Dabei wäre es doch so einfach:
Vor dem DPMA und dem BPATG dürfen in Patentangelegenheiten und Markenangelegenheiten nur deutsche Pas, und in Markenangelegenheiten zuätzlich auch Ras vertreten.
I'm sorry, das hab ich wirklich falsch verstanden. Finde ich aber im Ansatz gut.Dr. Dr. schrieb:@Gast:
Immer vollständig und genau lesen.
Ergo, diese Aussage ist rein fiktiv. Ein Wunschgedanke sozusagen...Dabei wäre es doch so einfach:
Vor dem DPMA und dem BPATG dürfen in Patentangelegenheiten und Markenangelegenheiten nur deutsche Pas, und in Markenangelegenheiten zuätzlich auch Ras vertreten.