Unterscheidung Patent und Gebrauchs-/Geschmackmuster

Progressive

SILBER - Mitglied
Hi,

ich bin eben auf http://www.rp-online.de/2.3961/mehr-erleben/so-schuetzen-erfinder-ihre-idee-aid-1.4724778 gestoßen und frage mich, inwiefern sich ein Patent vom Gebrauchs- und Geschmackmuster abhebt.

Zum einen: " Allerdings ist das Gebrauchsmuster, das nur in Deutschland gilt, lediglich maximal zehn Jahre geschützt, während das Patent bis zu 20 Jahren dem Inhaber das alleinige Nutzungsrecht einräumt.". Bedeutet das, dass eine Erfindung, welche per Gebrauchsmuster geschützt (?) ist, nur für zehn Jahre geschützt werden kann?

Geschmackmuster müssen nicht zwingend von einem Patentanwalt bearbeitet werden, oder? Wie ist das denn bei Gebrauchsmustern?
 

Progressive

SILBER - Mitglied
Danke!
Irritiert mich irgendwie, dass etwas so patentähnliches (?) nicht ausschließlich von Patentanwälten bearbeitet wird. Als Außenstehender erscheint mir das irgendwie unsinnig.
Wie ist das denn in der Praxis? Ich kann mir diverse Szenarien konstruieren, in denen es ein "regulärer" Anwalt schwierig haben dürfte. Aber ist das denn auch wirklich so?

Und wie ist denn eigentlich das Verhältnis zwischen Patentanmeldungen und Gebrauchs-/Geschmackmustern? Also letztere sind ja nicht immer auch als erstere möglich, richtig? Aber scheinbar hat es ja auch Vorteile ein Patent nicht als solches, sondern als so ein -Muster anzumelden.
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Ich glaube da verstehst Du den Vorredner falsch. Er sagte (1)NICHTS (2)MUSS von einem Patentanwalt bearbeitet werden, also weder Patent- noch Gebrauchsmusteranmeldungen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Patentanwalt darf bei der Ausarbeitung und im Verfahren von Patentanmeldungen Rechtsberatung leisten, der Rechtsanwalt allerdings auch. Deine eingangs gemachte Aussage unterliegt einer falschen Vorannahme, denn was muss denn überhaupt zwingend von einem Patentanwalt bearbeitet werden?
 

Progressive

SILBER - Mitglied
Ich glaube da verstehst Du den Vorredner falsch. Er sagte (1)NICHTS (2)MUSS von einem Patentanwalt bearbeitet werden, also weder Patent- noch Gebrauchsmusteranmeldungen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der Patentanwalt darf bei der Ausarbeitung und im Verfahren von Patentanmeldungen Rechtsberatung leisten, der Rechtsanwalt allerdings auch. Deine eingangs gemachte Aussage unterliegt einer falschen Vorannahme, denn was muss denn überhaupt zwingend von einem Patentanwalt bearbeitet werden?

Naja, er hat lediglich Design- und Gebrauchsmuster per Wikipedia verlinkt, daher dachte ich bei der nachfolgende "Nichts hiervon muss (...)"-Aussage, dass sich dies lediglich darauf beziehe.

Ich dachte Patentrecht wäre ausschließlich Sache von Patentanwälten? Ein Patentanwalt hat ja auch eine andere Ausbildung als ein Anwalt, daher ging ich davon aus, dass das Patentrecht daher allein ersteren vorbehalten wäre.
Wenn nicht, stellt sich mir dann die Frage, warum es denn Patentanwälte gibt.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Progressive,

Irritiert mich irgendwie, dass etwas so patentähnliches (?) nicht ausschließlich von Patentanwälten bearbeitet wird. Als Außenstehender erscheint mir das irgendwie unsinnig..

Das sehen wir auch so.

Wie ist das denn in der Praxis? Ich kann mir diverse Szenarien konstruieren, in denen es ein "regulärer" Anwalt schwierig haben dürfte. Aber ist das denn auch wirklich so?

Ja, das ist wirklich so.

Und wie ist denn eigentlich das Verhältnis zwischen Patentanmeldungen und Gebrauchs-/Geschmackmustern? Also letztere sind ja nicht immer auch als erstere möglich, richtig? Aber scheinbar hat es ja auch Vorteile ein Patent nicht als solches, sondern als so ein -Muster anzumelden.

Diese Zusammenhänge werden sehr ausführlich in der Kandidatenausbildung vermittelt. Da gibt es einige taktische Maßnahmen, die man treffen kann, einige Varianten sind rechtlich möglich, andere wieder nicht. Außerdem ändert sich so etwas auch durch neue gesetzliche Vorschriften (so gab es früher ein Hilfsgebrauchsmuster, das wurde abgeschafft; dafür gibt es nun eine Abzweigung, die es früher nicht gab). In anderen Ländern gelten wieder andere Vorschriften, die man als Patentanwalt kennen sollte. Es reicht vollkommen aus, wenn Du Dich zukünftig irgendwann einmal als Kandidat damit beschäftigst.

Ein Patentanwalt hat ja auch eine andere Ausbildung als ein Anwalt.

Das stimmt. Deshalb beschäftigen sich fast ausschließlich Patentanwälte mit dieser Thematik. Außerdem noch einige Kollegen, die nach Deinen obigen Formulierungen dann wohl "irreguläre Anwälte" sein müssen.

Wenn nicht, stellt sich mir dann die Frage, warum es denn Patentanwälte gibt.

Ja, diese Frage stellen uns auch gelegentlich die Mandanten, vor allem dann, wenn sie von uns eine Rechnung bekommen haben. Ganz einfach: Jeder darf Planeten außerhalb des Sonnensystems entdecken. Trotzdem gibt es offenbar einen Bedarf an Astronomen. Und jeder darf sich auch ein Tattoo selbst stechen. Trotzdem hat sich dafür eine spezielle Berufsgruppe herausgebildet. Und Du könntest Dir auch den entzündeten Blinddarm selbst herausnehmen. Das ist aber auch keine gute Idee, man sollte jemand anrufen, der sich damit auskennt.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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