IT Verfahren Aussetzen

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
In Deutschland kann man das Prüfungsverfahren aussetzen, wenn z.B. noch eine europäische Anmeldung hängig ist.
Wie sieht dies in andere EPÜ-Ländern aus? Interessieren würden mich vor allem die anderen grösseren Länder (FR, UK, IT, NL).
Hat da jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Ein richtiges "Aussetzen" ist mir im deutschen Verfahren nicht bekannt. Meiner Erfahrung nach sind die Prüfer des DPMAs aber sehr liberal, was Fristverlängerungen angeht. Da kann man auch locker dreimal hintereinander eine Verlängerung um jeweils ein Jahr erhalten unter Hinweis auf eine anhängige parallele Anmeldung. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es meines Wissens nach aber nicht.
 

Lurchi

SILBER - Mitglied
Korrekt, in Deutschland kriegt man immer wieder Fristverlängerungen um 12 Monate. Darauf hat man keinen Rechtsanspruch, es steht aber in den Prüfungsrichtlinien (Abschnitt 3.5).
 
Oben