Alnatura

hyperandy

*** KT-HERO ***
Hier ein interessanter Fall, man müsste allerdings besser die Hintergründe kennen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/dm-gegen-alnatura-streit-um-markenrechte-a-1114214.html

"... Noch brisanter ist ein zweites Verfahren. In ihm geht es darum, wem der Markenname Alnatura eigentlich gehört. Werner verlangt von seinem einstigen Geschäftsfreund Rehn die Markenrechte. Unterstützt wird er dabei vom ehemaligen Tegut-Chef Wolfgang Gutberlet, dessen Unternehmen ebenfalls als eines der ersten Alnatura-Produkte vertrieb. Der dm-Gründer argumentiert, dass Alnatura nur durch seinen Drogeriemarkt erfolgreich geworden sei. In erster Instanz hat das Landgericht Frankfurt die Klage abgewiesen. Werner legte Berufung beim Oberlandesgericht ein, verhandelt werden soll im Februar 2017. ..."
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Einfach mal ins Blaue: auf welche Anspruchsgrundlage könnte das Anliegen gestützt sein?

"Der dm-Gründer argumentiert, dass Alnatura nur durch seinen Drogeriemarkt erfolgreich geworden sei."

Diese Argumentation verstehe ich erstmal nicht. §28(1) MarkenG. Es wird ja erstmal vermutet, daß das durch die Eintragung einer Marke begründete Recht dem im Register als Inhaber Eingetragenen zusteht. Die Wortmarke wurde 1984 vom Rehn angemeldet, 2008 auf die GmbH übertragen.

Die Klage scheint ja eher ein Druckmittel zu sein, und die Argumentation war in erster Instanz vor dem LG Frankfurt nicht überzeugend. Aber eine gute Antwort auf die Frage habe ich nicht.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Das Einzige was mir einfällt: Man könnte argumentieren, dass die Marke an sich nicht unterscheidungskräftig ist und nur durch die Benutzung durch dm Verkehrsgeltung erlangt hat. Damit wäre die Registermarke löschungsreif und dm hätte eine nicht eingetragene Marke.

Das krankt aber erstens am nicht sehr beschreibenden Charakter und zweitens daran, dass es sehr zweifelhaft ist, ob ein Warenhaushändler die Marken auf den dort angebotenen Produkten selbst benutzt. Bei Otto ist das ja mal schiefgegangen.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Das Einzige was mir einfällt: Man könnte argumentieren, dass die Marke an sich nicht unterscheidungskräftig ist und nur durch die Benutzung durch dm Verkehrsgeltung erlangt hat. Damit wäre die Registermarke löschungsreif und dm hätte eine nicht eingetragene Marke.

Das krankt aber erstens am nicht sehr beschreibenden Charakter und zweitens daran, dass es sehr zweifelhaft ist, ob ein Warenhaushändler die Marken auf den dort angebotenen Produkten selbst benutzt. Bei Otto ist das ja mal schiefgegangen.

Genau. Die Marke hatte ja 1985 einen Widerspruch überlebt. Aber hier wird offensichtlich die Übertragung der Marke gefordert und nicht die Löschung, an einer Löschung kann dm kein Interesse zu haben.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Aber hier wird offensichtlich die Übertragung der Marke gefordert und nicht die Löschung, an einer Löschung kann dm kein Interesse zu haben.
Da der Spiegel erfahrungsgemäß nicht einmal den Unterschied zwischen Geldstrafe und Schadensersatz kennt, wäre ich sehr vorsichtig, aus einem Spon-Artikel darauf schließen zu wollen, was die Klageanträge sind.
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Das Einzige was mir einfällt: Man könnte argumentieren, dass die Marke an sich nicht unterscheidungskräftig ist und nur durch die Benutzung durch dm Verkehrsgeltung erlangt hat.
Das halte ich für unplausibel. Benutzung heißt lediglich, Kennzeichnung mit Alnatura der markenrechtlich beanspruchten Waren mit Einverständnis des Markeninhabers. Wenn der Markeninhaber sein Einverständnis gegeben hat, ist die Marke benutzt. Wenn nicht, dann ist sie löschungsreif.

Ich halte es wie dieser Kollege hier:
https://www.markenportal.net/Blog/D...GFrankfurtumdieAlnatura-Marken-Az.:2-06O44/15

Ohne die Schriftsätze gelesen zu haben ist allerdings nicht nachvollziehbar, wie sich daraus ein Übertragungsanspruch bzgl. der Alnatura-Marken ergeben soll.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Streit um Markenrechte an Alnatura beigelegt
Schwagerstreit ade? Alnatura und dm haben sich über ihre Markenrechte geeinigt. Damit wird der Biomarkt wohl seinen Namen behalten.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/un...dm-aussergerichtlich-beigelegt-a-1153831.html

"Der Streit um die Rechte an der Biomarke Alnatura ist beigelegt. Der Gründer der Drogeriekette dm, Götz Werner, hat eine entsprechende Klage beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen seinen Schwager und Alnatura-Gründer Götz Rehn zurückgezogen. ..."
 
Oben