deutsche oder euorpäische Ausbildung zuerst

macgyver01

SILBER - Mitglied
Hallo,

ich schaue mich gerade, nach Patentanwaltskandidatenstellen um, und es stellt sich für mich die Frage des Ausbidlungsablaufs.

Sollte man die deutsche Ausbildung zuerst machen und dann die europäische oder umgekehrt ?

Soll man die europäische beginnen und nach einem Jahr die deutsche starten ?

Wie habt ihr es gemacht bzw. macht es und was sind eurer Meinung die Vor- und Nachteile ?

Danke für die Antworten
Mac
 

grond

*** KT-HERO ***
Es gibt keine "europäische Ausbildung". Man kann sich nach einer bestimmten Zeit, die man unter der Anweisung eines zugelassenen Vertreters gearbeitet hat, zur EQE anmelden. Wenn man sie besteht, ist man selbst zugelassener Vertreter. Ansonsten passiert da nix. Insofern macht man gewöhnlich automatisch beide "Ausbildungen" gleichzeitig, wenn man in einer Kanzlei ist, zumal kein Patentanwaltskandidat an Vorgängen vor dem EPA herumkommen wird (bei mir haben sie >90% des Arbeitsvolumens jenseits der Neuanmeldungen ausgemacht).

In der Industrie ist es häufig so, dass keine deutsche Ausbildung betrieben wird. Dann kann man nach ein paar Jahren nur die EQE machen. Ist die Firma lieb, darf man auch die deutsche Ausbildung machen (oft erst nach Bestehen der EQE). Allerdings fürchten die Firmen dann oft, dass man, wenn man mit beiden Zulassungen ausgestattet ist, die Firma verlässt.
 

grond

*** KT-HERO ***
macgyver01 schrieb:
mit europäischer Ausbildung meinte ich die EQE und die Vorbereitung auf diese.
Bitte insbesondere Art. 10 lesen:




Wie oben erwähnt, die Frage "ent- oder weder" stellt sich normalerweise nicht. Die für die Zulassung zur EQE benötigte Zeit gemäß Art. 10 II a) holst Du Dir gewöhnlich während der deutschen Ausbildung.
 

Brad Pitt

BRONZE - Mitglied
Hi Macgyver,

dazu gibt es ganz ernst gemeint nur eins zu sagen:

BITTE NIE IN EINER KANZLEI ANFANGEN, DIE DICH ERST NACH BESTANDENER EQE BEIM DPMA ZUR DEUTSCHEN AUSBILDUNG ANMELDET!

:)

Gruss Brad
 

paule

BRONZE - Mitglied
es gibt auch Kanzleien, die die Kandidaten erst ein Jahr schuften lassen, und sie dann erst als Kandidat melden, damit sie schon vor dem Amtsjahr zur EPA-Prüfung antreten dürfen. Das wird dann oft auch noch so verkauft, als wäre es zum Wohle des Kandidaten. In wirklichkeits geht's immer nur darum, den Kandidaten ein Jahr länger als billige Arbeitskraft zu haben. Nicht verkackeiern lassen!!! Wenn es einem aus anderen Gründen wichtig ist, genau in dieser Kanzlei anzufangen, kann man sich auf wenige Monate Probezeit einlassen. Mit besserer Ausbildung hat das aber nichts zu tun.

Wenn man unbedingt vor dem Amtsjahr die EPA-Prüfung machen will, kann man das Amtsjahr auch aufschieben. Das sollte der Kandidat dann selbst entscheiden und sich nicht die Entscheidung von Leuten abnehmen lassen, die andere Interessen haben.
 
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