
Zitat von
Masterand92
... Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem ich mich verpflichte, schutzfähige Ergebnisse unverzüglich der Patentabteilung zu melden. Im Gegenzug soll mir die Firma im Falle einer Verwendung dieser Schutzrechte eine gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz angemessene Vergütung zahlen. Weiterhin stehen laut Vertrag die entstandenen Ergebnisse sowie die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtgesetz dem Unternehmen frei von Rechten und Ansprüchen Dritter zur beliebigen Benutzung und Verwertung zu. Das Unternehmen darf Erfindungen nach eigenem Ermessen zum Schutz anmelden. ...
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