PCT Gibt es noch "Bestimmungsgebühren" im PCT?

Smith-O

SILBER - Mitglied
Art. 4(2) PCT und Art. 14(3)(b) beziehen sich auf Bestimmungsgebühren, aber es scheint, dass diese Gebühren (ggf. seit Einführung der automatischen Bestimmung aller Vertragsstaaten seit dem 1.1.2004?) nicht mehr existieren. Sie sind z.B. nicht mehr im Applicant's Guide 5.184 als zur entrichtende Gebühren bei Anmeldung erwähnt. Oder täusche ich mich?
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Wie schon richtig vermutet, wurde die Bestimmungsgebühr zum 1.1.2004 abgeschafft - siehe beispielsweise EPA Abl. 2003, 574. Man konnte oder wollte den PCT selbst nicht ändern (diplomatische Konferenz wäre nötig gewesen), so dass die Bestimmungsgebühr dort noch als Relikt auftaucht.
 
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