Hallo zusammen,
für mich steht im nächsten Jahr das Amtsjahr in München an und ich schlage mich grade schon mal durch die bürokratischen Hürden und Fallen, die ggf. auf einen lauern und einem doch ein relativ unsicheres Gefühl geben.
Die meisten werden (so wie ich gehört habe) im Amtsjahr nicht mehr fest angestellt sein, sondern als freier Mitarbeiter für die entsprechende Ausbildungskanzlei weiterarbeiten und damit offiziell als selbstständig gelten. Da ich für das Amtsjahr nach München ziehen muss und im Moment in einer anderen Stadt lebe, habe ich mir folgendes Modell vorgestellt:
Ich bleibe offiziell an meinem jetzigen Wohnsitz gemeldet (wohne bei meiner Freundin) und melde meinen Zweitwohnsitz in München an. Zwar fallen dann Zweitwohnsitzsteuern an, jedoch kann man Wochenendheimfahrten, Miete und alle möglichen sonstigen Kosten von der Steuer absetzen - klingt im meinen Ohren schon mal ganz gut.
Aber: Es gibt ja die Kleinunternehmerregelung. Angenommen man würde darunter fallen, dann dürfte die Steuerlast doch ohnehin eher gering sein und sich ein entsprechender Zweitwohnsitz nicht mehr lohnen oder? Außerdem frage ich mich, ob es Probleme macht, dass man seine freiberufliche Tätigkeit ja im Grunde von überall ausüben könnte und eben nur wegen der unbezahlten Beschäftigung bei DPMA und PatGericht in München ansässig ist. Das könnte meiner Meinung nach ein Argument gegen die Absetzbarkeit der anfallenden Kosten als Werbungskosten sein (auch wenn ich in einem Artikel was anderes gelesen habe).
Genaueres lässt sich wahrscheinlich sowieso nur mit einem Steuerberater klären, aber es wäre doch für alle Kandidaten und solche die es werden wollen sinnvoll, wenn fertige Anwälte einfach man kurz schildern, wie Sie die Sache insb. steuerlich angegangen sind und worauf man achten sollte.
Die nächste Frage wäre dann, wie es mit der Krankenversicherung aussieht, aber da werde ich erst mal noch ein bisschen selbst recherchieren.
Schon mal Danke für alle Antworten
für mich steht im nächsten Jahr das Amtsjahr in München an und ich schlage mich grade schon mal durch die bürokratischen Hürden und Fallen, die ggf. auf einen lauern und einem doch ein relativ unsicheres Gefühl geben.
Die meisten werden (so wie ich gehört habe) im Amtsjahr nicht mehr fest angestellt sein, sondern als freier Mitarbeiter für die entsprechende Ausbildungskanzlei weiterarbeiten und damit offiziell als selbstständig gelten. Da ich für das Amtsjahr nach München ziehen muss und im Moment in einer anderen Stadt lebe, habe ich mir folgendes Modell vorgestellt:
Ich bleibe offiziell an meinem jetzigen Wohnsitz gemeldet (wohne bei meiner Freundin) und melde meinen Zweitwohnsitz in München an. Zwar fallen dann Zweitwohnsitzsteuern an, jedoch kann man Wochenendheimfahrten, Miete und alle möglichen sonstigen Kosten von der Steuer absetzen - klingt im meinen Ohren schon mal ganz gut.
Aber: Es gibt ja die Kleinunternehmerregelung. Angenommen man würde darunter fallen, dann dürfte die Steuerlast doch ohnehin eher gering sein und sich ein entsprechender Zweitwohnsitz nicht mehr lohnen oder? Außerdem frage ich mich, ob es Probleme macht, dass man seine freiberufliche Tätigkeit ja im Grunde von überall ausüben könnte und eben nur wegen der unbezahlten Beschäftigung bei DPMA und PatGericht in München ansässig ist. Das könnte meiner Meinung nach ein Argument gegen die Absetzbarkeit der anfallenden Kosten als Werbungskosten sein (auch wenn ich in einem Artikel was anderes gelesen habe).
Genaueres lässt sich wahrscheinlich sowieso nur mit einem Steuerberater klären, aber es wäre doch für alle Kandidaten und solche die es werden wollen sinnvoll, wenn fertige Anwälte einfach man kurz schildern, wie Sie die Sache insb. steuerlich angegangen sind und worauf man achten sollte.
Die nächste Frage wäre dann, wie es mit der Krankenversicherung aussieht, aber da werde ich erst mal noch ein bisschen selbst recherchieren.
Schon mal Danke für alle Antworten