Sonstiges Bürokratie im Amtsjahr

Arvi

Schreiber
Hallo zusammen,

für mich steht im nächsten Jahr das Amtsjahr in München an und ich schlage mich grade schon mal durch die bürokratischen Hürden und Fallen, die ggf. auf einen lauern und einem doch ein relativ unsicheres Gefühl geben.

Die meisten werden (so wie ich gehört habe) im Amtsjahr nicht mehr fest angestellt sein, sondern als freier Mitarbeiter für die entsprechende Ausbildungskanzlei weiterarbeiten und damit offiziell als selbstständig gelten. Da ich für das Amtsjahr nach München ziehen muss und im Moment in einer anderen Stadt lebe, habe ich mir folgendes Modell vorgestellt:

Ich bleibe offiziell an meinem jetzigen Wohnsitz gemeldet (wohne bei meiner Freundin) und melde meinen Zweitwohnsitz in München an. Zwar fallen dann Zweitwohnsitzsteuern an, jedoch kann man Wochenendheimfahrten, Miete und alle möglichen sonstigen Kosten von der Steuer absetzen - klingt im meinen Ohren schon mal ganz gut. ;)

Aber: Es gibt ja die Kleinunternehmerregelung. Angenommen man würde darunter fallen, dann dürfte die Steuerlast doch ohnehin eher gering sein und sich ein entsprechender Zweitwohnsitz nicht mehr lohnen oder? Außerdem frage ich mich, ob es Probleme macht, dass man seine freiberufliche Tätigkeit ja im Grunde von überall ausüben könnte und eben nur wegen der unbezahlten Beschäftigung bei DPMA und PatGericht in München ansässig ist. Das könnte meiner Meinung nach ein Argument gegen die Absetzbarkeit der anfallenden Kosten als Werbungskosten sein (auch wenn ich in einem Artikel was anderes gelesen habe).

Genaueres lässt sich wahrscheinlich sowieso nur mit einem Steuerberater klären, aber es wäre doch für alle Kandidaten und solche die es werden wollen sinnvoll, wenn fertige Anwälte einfach man kurz schildern, wie Sie die Sache insb. steuerlich angegangen sind und worauf man achten sollte.

Die nächste Frage wäre dann, wie es mit der Krankenversicherung aussieht, aber da werde ich erst mal noch ein bisschen selbst recherchieren. :D

Schon mal Danke für alle Antworten
 

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hallo Arvi,

kurz meine zwei Cent Erfahrung dazu:

  • Zweitwohnsitzsteuer ist derzeit 9% der Jahresnettokaltmiete pro Jahr. Ob man das bei Münchener Preisen zahlen will, halte zumindest ich für fraglich.
  • Du musst Dir Deine freiberufliche Tätigkeit vom DPMA genehmigen lassen. Du bekommst auch für Deine Tätigkeit bei den Patentbehörden einen Einkommensnachweis für die Steuer. Stehen halt 0 EUR drauf.
  • Kleinunternehmerregelung kann zutreffen, ist aber nur eine Sache der Umsatzsteuer. Da auftraggebende Kanzleien aber gewöhnlich Vorsteuer abziehen wollen, nützt Dir die Regelung vermutlich eher weniger.
  • Für die Einkommensteuer wird anhand Deiner Angaben beim Finanzamt eine Vorauszahlung festgesetzt. Diese kann auch 0 EUR sein. Bei mir war es so, dass ich die Abgabe Steuererklärung möglichst lange hinausgezögert habe aber mir zuvor vom Steuerberater habe schätzen lassen wie viel ich voraussichtlich bezahlen muss.
  • Deine Krankenversicherung solltest Du kontaktieren. Von einer Einstufung als Auszubildender bis Höchstbeitrag als freiwillig gesetzlich Versicherter kann Dir sonst alles passieren.

Im Übrigen gilt, wie Du schon sagtest, frag den Fachmann. ;)
 

Kaptain

Schreiber
Hallo zusammen,

bezüglich der Frage Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz in München möchte ich kurz etwas beitragen.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem melderechtlichen und dem steuerrechtlichen Hauptwohnsitz.

Der steuerrechtliche Hauptwohnsitz ist m.E. dort, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Also gerne in der Heimat, die nicht in München liegt, bei der Freundin/der Familie.

Der melderechtliche Hauptwohnsitz hingegen liegt laut dem Münchener Einwohnermeldeamt dort, wo die überwiegende Zeit verbracht wird. Folglich zwingend in München, während des Amtsjahren.

Somit ist es möglich, seinen steuerlichen Hauptwohnsitz am Lebensmittelpunkt (außerhalb Münchens) zu haben, aber trotzdem in München mit Hauptwohnsitz gemeldet zu sein. Folglich entfällt in München die Nebenwohnsitzsteuer, mit allen steuerrechtlichen Vorteilen.

LG
Kaptain
 
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