Berufliche Praxis Ausbildung zum Patentanwalt gemäß §158 PAO

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi allerseits,

es dürfte wahrscheinlich kaum darauf ankommen, was irgendwo im "Kleingedruckten" geschrieben steht. Es dürfte eher zum einen auf den Gesamteindruck, der vermittelt werden soll, ankommen, zum anderen welche Tätigkeiten konkret angeboten und ausgeübt werden.

Man wird sich sicher nicht exkulpieren können, wenn man Leistungen im Sinne einer Rechtsberatung anbietet und/oder durchführt, in einem Disclaimer aber behauptet man würde keine Rechtsberatung machen.

Jm2c

arcd007
 
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Rex

*** KT-HERO ***
es dürfte wahrscheinlich kaum darauf ankommen, was irgendwo im "Kleingedruckten" geschrieben steht. Es dürfte eher zum einen auf den Gesamteindruck, der vermittelt werden soll, abgehoben wereden, zum anderen welche Tätigkeiten konkret angeboten und ausgeübt werden.

Das sehe ich genauso. Und wenn der Betreffende im Impressum als "Dipl.-Ing. Pat.-Ing." auftritt, dürfte das im Sinne des Lauterbarkeitsrechts außerdem eine Irreführung sein, die abmahnfähig ist.
 
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