Korea Offenbarung "support by the description"

PAmuckl

SILBER - Mitglied
Hallo zusammen, kennt sich hier jemand im Koreanischen Patentrecht aus? Folgender Sachverhalt: Anspruch 5 (abhängig): Material wie anspruch 1 mit einer Dichte von unter 1000 kg/m³. Dies ist so nicht in der Beschreibung offenbart. Es gibt nur Werte der Dichte in den Beispielen (945, 973, 845,...). Muss man jetzt tatsächlich Anspruch 5 streichen??? Danke für Tipps!!!! Gruß
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Rein rechtlich ist es so, dass die Ansprüche zur Offenbarung mitgehören. Nimmt man deshalb Anspruch 5 einfach in die detaillierte Beschreibung mit auf, dann ist dem Erfordernis der Stütze Genüge getan.

In der Regel akzeptieren das die Prüfer in Japan und Korea. Zwei Probleme habe ich in Korea festgestellt.

Erstens kennen die meisten Anwälte dort das Recht nur oberflächlich und sind den Prüfern hörig.

Zweitens gibt es dort Prüfer, die partout die Streichung wollen. Dagegen hat man keine richtige Handhabe, weil die Beschwerdeabteilungen den Prüfern kauf widersprechen.
 
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