Regelungen zur Kandidatenausbildung in den Arbeitsvertrag aufnehmen?

Patentus

SILBER - Mitglied
Hallo Zusammen,

ich möchte fragen, ob bei der Anstellung als Kandidat in einer Kanzlei Regelungen zur Gestaltung des Ausbildungsverhältnisses aufgenommen werden sollten und welche Aspekte unbedingt geklärt sein sollten?

In diesem Fall ist "nur" der EPA angepeilt, ohne nationale Ausbildung. Leider muss ich in der Industrie die Erfahrung machen, dass hier verzögert und gehemmt wird, wenn es um die Dokumentation oder allgemeine Untersützung der Ausbildung geht. Ich möchte zukünftig solche Fallstricke verhindern, vielleicht habt ihr einige Vorschläge?

Grüße

Patentus
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi Patentus,

grundsätzlich sollte geklärt werden:
- Wird man für die Prüfungen freigestellt, muss man Urlaub nehmen, etc.
- Wer trägt die Kosten der Prüfungen, also Prüfungsgebühren, Reisekosten, etc. auch bei Durchfallen?
- Wird man für Vorbereitungskurse, wie CEIPI, etc. freigestellt oder muss man Urlaub nehmen? Wer trägt die Kosten für solche Kurse, also Kursgebühren, Reisekosten, etc.
- Wer trägt die Kosten für Lehrmaterial, z.B. Kommentare, Bücher, etc.?
- Dauer bis zum ersten Antreten für die Prüfung.
- Gibt es weitere Personen, mit denen man die Prüfung gleichzeitig macht? Lerngruppe möglich?

Das ist mir jetzt so auf die Schnelle eingefallen...

Ciao

arcd007
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
arcd ist völlig zuzustimmen.

Insgesamt wärst Du übrigens mit der deutschen (nationalen) Ausbildung ein wenig mehr auf der sicheren Seite, denn sobald die Meldung an die Patentanwaltskammer erfolgt ist, ist die Länge der Ausbildung festgelegt und hat der Ausbilder auch gegenüber der Kammer gewisse Pflichten, etwa bezüglich der zu vermittelnden Lerninhalte und deren Dokumentation.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
arcd ist völlig zuzustimmen.

Insgesamt wärst Du übrigens mit der deutschen (nationalen) Ausbildung ein wenig mehr auf der sicheren Seite, denn sobald die Meldung an die Patentanwaltskammer erfolgt ist, ist die Länge der Ausbildung festgelegt und hat der Ausbilder auch gegenüber der Kammer gewisse Pflichten, etwa bezüglich der zu vermittelnden Lerninhalte und deren Dokumentation.

Zumal man aus dem Amtsjahr sicher viel mitnimmt. Die EQE verlangt aber ab 01.04.2016 eine Registrierung, d.h. hier ist der Fahrplan für drei Jahre ebenso festgelegt.

http://www.ktforum.de/showthread.php?2-Ank%FCndigung-Neuregelung-EQE/page4

Aber es geht hier vermutlich weniger um die formalen Aspekte, sondern vor allem um die von arcd007 angesprochenen Punkte. Und das wird bei unterschiedlichen Ausbildern unterschiedlich gehandhabt.
 
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