Recht als Mitanmelder

Ysatis

Vielschreiber
Hallo, ich habe eine Frage zur Mitanmelderschaft. Wir haben zusammen mit einem weiteren Unternehmen (X) eine gemeinsame Erfindung. Die Erfindung wurde von beiden Unternehmen den jeweiligen Erfindern gegenüber in Anspruch genommen. Unternehmen X hat nun den Auftrag gegenüber einer Kanzlei erteilt, eine Patentanmeldung ohne unser Untenehmen als Mitanmelder zu nennen, einzureichen. Unsere schriftlichen Aufforderungen uns als Mitanmelder zu benennen, wurden ignoriert. Unser Erfinder wurde aber sehr wohl benannt. Mittlerweile ist das Verfahren bereits nationalisiert/regionalisiert. Gibt es hier ohne zivilrechtliche Schritte die Möglichkeit, die Mitanmelderschaft zu erzwingen? :mad:

BG
Ysatis
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Gibt es hier ohne zivilrechtliche Schritte die Möglichkeit, die Mitanmelderschaft zu erzwingen? :mad:

Was außer Zivilrecht schwebt Dir denn so vor zur Erzwingung? Strafrecht? Oder doch eher finstere Gestalten mit Baseballschlägern? :eek:

Im Ernst, wenn Du ein Recht durchsetzen willst, musst Du eben rechtliche Schritte ergreifen. Ganz offensichtlich wollte ja X auf einfache Aufforderungen nicht eingehen. Das Patentrecht bietet hier durchaus Möglichkeiten an, die Du besser mit Eurem Patent- und/oder Rechtsanwalt besprichst.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Hallo, ich habe eine Frage zur Mitanmelderschaft. Wir haben zusammen mit einem weiteren Unternehmen (X) eine gemeinsame Erfindung. Die Erfindung wurde von beiden Unternehmen den jeweiligen Erfindern gegenüber in Anspruch genommen. Unternehmen X hat nun den Auftrag gegenüber einer Kanzlei erteilt, eine Patentanmeldung ohne unser Untenehmen als Mitanmelder zu nennen, einzureichen. Unsere schriftlichen Aufforderungen uns als Mitanmelder zu benennen, wurden ignoriert. Unser Erfinder wurde aber sehr wohl benannt. Mittlerweile ist das Verfahren bereits nationalisiert/regionalisiert. Gibt es hier ohne zivilrechtliche Schritte die Möglichkeit, die Mitanmelderschaft zu erzwingen?

Wenn beide Unternehmen in Anspruch genommen haben, hatten ja auch beide die Pflicht einzureichen. Da wurde doch dann vielleicht auch im eigenem Unternehmen etwas versäumt. Fang bei §8 PatG und frag Dich durch die Länder, in denen nationalisiert und regionalisiert wurde, ob ggf. Einspruch aufgrund von widerrechtlicher Entnahme möglich ist, ob man das Erteilungsverfahren aussetzen kann, etc. Aber das ist ja alles von aussen schwer zu beurteilen, zumal es alles bereits weit fortgeschritten zu sein scheint und auch nicht ersichtlich ist, was wann versäumt wurde. Deshalb das weitere Vorgehen mit einem geeigneten Fachmann besprechen.
 

Ysatis

Vielschreiber
Sicher werde ich keine finsteren Gestalten anheuern. Allerdings Strafrecht hört sich gut an.:rolleyes:

Das Unternehmen X bereits allein eine Anmeldung einreichte lage daran, dass unser Erfinder leider erst nachdem diese Anmeldung anhängig war eine Meldung bei uns einreichte. Meine Hoffnung war das Patentrecht, das mir irgendwie die Möglichkeit eröffnet unter Beweisvorlage die Mitanmelderschaft durch Eingabe zu erlangen.

Ich werde auf jeden Fall die Aussetzung des Erteilungsverfahren sowie die widerrechtliche Entnahme prüfen lassen. Vielen Dank!
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Gibt es hier ohne zivilrechtliche Schritte die Möglichkeit, die Mitanmelderschaft zu erzwingen? :mad:

Diese Frage, die eindeutig auf eine Rechtsberatung abzielt, sollte an einen
fachkundigen Patentanwalt oder Rechtsanwalt gerichtet werden - inkl. späterem Ausgleich
einer entsprechenden Honorarnote. Das Feld der Rechtsberatung ist in Deutschland
nunmal den Anwälten vorbehalten.
 
Oben