Anmelder aus IT und FR - Wo anmelden

PAmuckl

SILBER - Mitglied
Servus, hatte gerade Fall von zwei Anmeldern, einer IT einer DE. Erstanmeldung (keine Prio) Frage wo einzureichen war hier klar, da IT --> Erstanmeldung vor UIBM (IT), DE wenn nicht Saatsgeheimnis dann egal. Wie wäre es aber wenn zwei Anmelder: einer IT, andere FR. Sie müssten theoretisch BEIDE vor nationalem Amt anmelden. Gilt dann wer als 1. Anmelder genannt ist? Gibt es dafür Regelungen in den FR / IT-Ämtern? Gruß und Danke für Antworten
 

hyperandy

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Wie wäre es aber wenn zwei Anmelder: einer IT, andere FR. Sie müssten theoretisch BEIDE vor nationalem Amt anmelden. Gilt dann wer als 1. Anmelder genannt ist? Gibt es dafür Regelungen in den FR / IT-Ämtern? Gruß und Danke für Antworten

Erstanmeldungen - national, EP, PCT - müssen in IT und FR wohl immer im jeweiligen Amt (UIBM oder INPI) eingereicht werden. Da spielt die erstgenannte Anmelderin vermutlich keine Rolle. Eine Möglichkeit wäre es wohl, in IT die Genehmigung des UIBM zur Einreichung im Ausland einzuholen (vgl. nationales Recht zum EPA). Alternativ könnte vielleicht gleichzeitig eine Anmeldung in IT und FR eingereicht und hinterher beide Prioritäten beansprucht werden. Nachteil sind hier natürlich die Übersetzungskosten.
 
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hyperandy

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Servus, hatte gerade Fall von zwei Anmeldern, einer IT einer DE. Erstanmeldung (keine Prio) Frage wo einzureichen war hier klar, da IT --> Erstanmeldung vor UIBM (IT), DE wenn nicht Saatsgeheimnis dann egal. Wie wäre es aber wenn zwei Anmelder: einer IT, andere FR. Sie müssten theoretisch BEIDE vor nationalem Amt anmelden. Gilt dann wer als 1. Anmelder genannt ist? Gibt es dafür Regelungen in den FR / IT-Ämtern? Gruß und Danke für Antworten

Die Erlaubnis eine Erstanmeldung nicht in FR tätigen zu müssen kann hier eingeholt werden:

Bureau de la Propriété Intellecutelle de la DGA
60 Boulevard du Générale Martial Valin - CS21623 - 75509 Paris
info.pidefense@dga.defense.gouv.fr
Fax. 09 88 68 79 48
http://www.defense.gouv.fr/dga

PCT-Anmeldung beim INPI=RO muss in französich geschehen, nicht in English (dann muss wohl EPA oder IP gewählt werden, was vermutlich wieder nationalen Interessen entgegenstehen könnte) oder es muss eine EP-Anmeldung in einer der EPA-Amtssprachen beim INPI eingereicht werden.

Ansonsten kann eine Erstanmeldung ausserhalb von FR getätigt werden:
"Sauf s’il est clair d’emblée qu’elle ne se rapporte pas à la défense et, de manière générale, qu’un premier dépôt à l’étranger ne porterait pas préjudice aux intérêts économiques ou à l’ordre public."
Das kann man bei einer Erfindung aber ja nie so genau sagen.

Aber es ist klar: "En cas de collaboration transnationale, les lois peuvent entrer en conflit. La coopération entre des inventeurs travaillant dans plusieurs pays est problématique." (z.B. GB, US, CN, IT, etc.)
 
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hyperandy

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Kleiner Zusatz: Die Rechtsfolgen, wenn man die Erstanmeldung nicht in FR einreicht, sind dann folgende:

L.615-13 CPI : infraction pour FR -> amende (Busse) de 4500€, voire plus, voire emprisonnement.
L.615-15 CPI : infraction pour PCT -> amende (Busse) de 6000€, voire plus, voire emprisonnement.
L.615-16 CPI : infraction pour EP -> amende (Busse) de 6000€, voire plus, voire emprisonnement.

Je nachdem, wenn die Sicherheit des Landes tangiert ist, gibt es ein bis fünf Jahre Gefängnis (FR) oder fünf (EP, PCT). Für IT (oder die anderen Länder) habe ich die Rechtsfolgen nicht speziell nachgeschaut.
 
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