Bescheinigung der praktisch technischen Tätigkeit

stichrito

Schreiber
Hallo zusammen,


ich habe an dieser Stelle eine relativ spezielle Frage, die bisher in keinem der zahlreichen threads rund um die praktisch technische Tätigkeit zur Sprache kommt, zumindest soweit ich das recherchieren konnte:

Wer muss eine Bescheinigung der praktisch technischen Tätigkeit unterschreiben?
Reicht hier irgendein "Vorgesetzter", beispielsweise auch der Doktorvater, oder muss das immer der betreuende Professor selbst tun?

Zur Motivation dieser Frage eine kurze Beschreibung meiner Situation, nur falls diese jemandem relevant erscheint:

Gegenwärtig gehe ich auf das Ende meiner Doktorandenstelle an einer Fakultät für Maschinenbau zu. Ich bin Physiker, komme da aus einem theoretischeren Kontext, und habe während meiner Tätigkeit an der Fakultät vor allem S(imulationss)oftware entwickelt. Da ich bisher den Eindruck hatte, dass es problematisch sein kann diese Art der Tätigkeit als technisch praktisch angerechnet zu bekommen, habe ich diesbezüglich beim DPMA angerufen. So bekam ich die (ermunternde) Auskunft, dass man da eigentlich kein akutes Problem sehen würde und sogar bereit wäre mir eine entsprechend formulierte Erklärung vorab, wenn auch unverbindlich, einzuschätzen.
Nun habe ich eine solche Erklärung formuliert und kam zu dem Schluss diese auch gleich unterschreiben lassen zu wollen, sodass ich Einwände seitens des Lehrstuhls dieser Formulierung gegenüber möglichst ausschließen kann. Genau das erscheint mir jetzt aber doch etwas diffizil: Tatsächlich möchte ich aktuell lediglich abklären, ob die Ausbildung zum Patentanwalt für mich theoretisch gangbar wäre, ohne das akut zu planen. Gleichzeitig hat sich nämlich mein Professor sehr für mich engagiert und mir so einen Folgevertrag verschafft, der in zeitlicher Befristung und Vergütung dem absoluten Maximum entspricht, das hier überhaupt möglich ist. Daher möchte ich an dieser Stelle möglichst keine, zu diesem Zeitpunkt wie gesagt unnötigen, "Bedenken" wecken und frage mich daher letztlich, ob ich diese Unterschrift wirklich gleich vom Professor selbst einholen müsste.


Beste Grüße
stichrito
 
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