Berufliche Praxis Kollegenarbeit in DE-Sachen ohne DE-Zulassung

Patentor

Vielschreiber
Hallo zusammen,

als zugelassener Vertreter vor dem EPA frage ich mich gerade, ob es gegen das RDG und/oder die PAO verstoßen könnte, in selbstständiger Tätigkeit Kollegenarbeit (Bescheide erwidern, Anmeldungen schreiben, Recherchen, Einsprüche, ... in DE-Sachen) zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist, wenn ich die Kollegenarbeit nicht selbst unterschreibe oder einen Mandanten direkt vertrete oder berate. Außerdem verrichten ja auch Kandidaten im Amtsjahr ohne DE-Zulassung Kollegenarbeit - oder gibt es dafür eine Ausnahmeregelung?.

Falls jemand eine Idee hat, weshalb Kollegenarbeit (ohne direkt gegenüber dem Mandanten beratend oder vertreten tätig zu werden) ohne DE-Zulassung gegen geltendes Recht verstoßen könnte, würde ich mich über einen entsprechenden Hinweis freuen. Da mir noch das Assessorexamen über § 158 PAO bevorsteht, möchte ich vermeiden, bereits jetzt mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten : )

VG Patentor
 
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