Praktisch technische Tätigkeit

theobert

Schreiber
Hallo Zusammen,

ich habe meine Masterarbeit in einem Unternehmen geschrieben und wollte fragen, ob Ihr Erfahrung mit der Anrechenbarkeit von Abschlussarbeiten für die praktisch technische Tätigkeit bei Unternehmen gemacht habt.

Muss auf etwas spezielles Wert gelegt werden?

Grüße
 

grond

*** KT-HERO ***
Wenn sich da nichts geändert hat, werden Abschlussarbeiten überhaupt nicht als praktisch technische Tätigkeit gewertet, weil sie Teil des Studiums sind, das wiederum selbst Voraussetzung zur Zulassung ist.
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
... weil sie Teil des Studiums sind, das wiederum selbst Voraussetzung zur Zulassung ist.
Ganz so ist es nicht. Die praktisch technischen Tätigkeiten, die in einzelnen Ingenieursstudiengängen verpflichtend für den Abschluss sind (oder vielleicht waren?), wurden bei mir zumindest anerkannt.

Ob die Masterarbeit anerkannt wird, oder nicht, wird wohl nur das Amt klären können. Einfach mal frech probieren?
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Ich habe dieses Jahr im Rahmen meines Zulassungsgesuchs Nachweise über meine gesamte praktisch-technische Zeit (Praktikum, Studienarbeiten, Diplomarbeit...) aus dem Studium eingereicht. Als Antwort vom Amt erhielt ich nur (sinngemäß) "Weisen Sie nach, dass die Tätigkeiten nicht in Zusammenhang mit Studienleistungen stehen".

Es scheint als würden Studienleistungen nicht nur NICHT anerkannt, sondern man muss auch den Nachweis erbringen, dass die Leistungen zusätzlich zum Studium erfolgt sind.

Ich habe also eine Excel-Tabelle erstellt mit allen Monaten in denen ich gearbeitet habe, in der Tabelle die Monate markiert, welche gemäß Aufgabenstellungen den Studienarbeiten zugeordnet waren, und das Delta als zusätzliche Arbeitszeit markiert. Und natürlich Kopien der Aufgabenstellungen als Nachweise beilegt.

Nach dieser Präzisierung erfolgte meine Zulassung.
 
Oben