US Unteransprüche in Hauptansprüche umwandeln -- was bringt's?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Die US-Kollegen schlagen vor, einige vom US-Prüfer als gewährbar bezeichnete Unteransprüche jeweils in unabhängige Ansprüche, also nebengeordnete Hauptansprüche umzuwandeln.

Wie kommen die auf diesen Vorschlag, und bringt das dem Anmelder irgendwas?
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Marc,

nach meinem - europäischen/deutschen - Verständnis solltest Du hiermit einerseits die Gewährbarkeit erzielen und andererseits sollte der Schutzbereich nicht wesentlich eingeschränkt sein, zumal der derzeitige Hauptanspruch bislang nicht gewährbar erscheint. Solltest Du jedoch einen gemeinsamen Nenner für einen gewährbaren (einzelnen) Hauptanspruch finden, kannst Du das natürlich versuchen. Den Schutzbereich dürfte das aber nicht ändern ...

Gruß

pak
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Danke Dir pak,

wie Du richtig implizierst, hängt es wohl damit zusammen, dass der Hauptanspruch zurückgewiesen wurde. Nun könnte man wie Du sagst versuchen, sich einen neuen Gemeinsamen-Nenner-Hauptanspruch aus den Fingern zu saugen (und müsste dies in Europa wohl auch wegen R.43.2)

Da die gewährbaren Unteransprüche aber lauter alternative Ausführungsformen sind, ist das schwierig bis unmöglich. Von daher ist der US-Vorschlag sicherlich sinnvoll, wie ich jetzt erkenne. Offenbar kennt das US-Patentrecht keine der Regel 43.2 entsprechende Einschränkung.
 

pak

*** KT-HERO ***
Offenbar kennt das US-Patentrecht keine der Regel 43.2 entsprechende Einschränkung.

Ja, ich glaube auch, dass die Amerikaner hier schmerzfrei sind. Hat wohl was mit dem "Markman Hearing" und die Folgen daraus zu tun, nämlich dass man im Wesentlichen denselben Gegenstand mit anderen Worten in mehreren unabhängigen Ansprüchen beschreibt.

Gruß

pak
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Offenbar kennt das US-Patentrecht keine der Regel 43.2 entsprechende Einschränkung.

Ganz im Gegenteil: in den USA wird gerne für jedes Ausführungsbeispiel häufig ein eigener Hauptanspruch formuliert. Das liegt auch daran, dass man im Gegensatz zu DE/EP einen Status für jeden Anspruch hat (z.B. allowed, rejected, etc.). Das heisst einzelne Ansprüche können gewährbar sein. In DE/EP muss ja der Anspruchssatz als solches gewährbar sein, einschliesslich der Anzahl der unabhängigen Ansprüche, etc. Wenn gewisse Unteransprüche in den USA gewährbar sind, werden diese einfach als neuer unabhängiger Anspruch hinzugefügt. Haben die eben gerne. Man muss aber schauen, wie das mit den Kosten ist, da nur eine bestimmte Anzahl von unabhängigen Ansprüchen in der Grundgebühr enthalten ist und man darüber hinaus zusätzlich zahlen muss.

Die genaue Anzahl müsste ich nochmal nachschauen:

http://www.uspto.gov/learning-and-resources/fees-and-payment/uspto-fee-schedule

Each independent claim in excess of three kostet 420; und
Each claim in excess of 20 kostet 80;
 
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