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Schließe ich daraus richtig, dass es keinerlei Sinn macht (abgesehen von einem möglichen besseren provisorischen Schutz), geänderte Ansprüche nach Art. 19 einzureichen, wenn die PCT-Anmeldung ausschließlich in EP regionalisiert/nationalisiert werden soll?
Sprich, es kommt ganz normal die Mitteilung nach Regel 161/162, und erst danach beginnt die Prüfung und Diskussion der geänderten Ansprüche vor dem EPA -- also genauso, als ob in der internationalen Phase gar keine geänderten Ansprüche eingereicht worden wären?
Nun, vor dem EPA bringt es ja anscheinend gar nichts.
Wozu dann überhaupt das Art. 19-Kästchen im Formular 1200, wenn die Änspruchsänderungen das EPA zum Zeitpunkt des Eintritts in die regionale Phase eh nicht interessieren?
Das ist - denke ich - historisch bedingt, es gab eben immer schon Art. 19 und 34 PCT, wobei man die Internationale Prüfung haben musste, wenn man in bestimmten Ländern die Verlängerung von 20 auf 30 Monate wollte. Das gibt es heute natürlich nicht mehr. Erst dann kamen gewissen Änderungen bei EPA, dass man auf den Schriftlichen Bescheid beim Eintritt regionale Phase antworten musste.
Man kann aber, wenn man die Beanstandungen aus dem ISR/IPRP addressiert hat, z.B. durch Anspruchsänderungen (und eventuelle Anspruchsgebühren bezahlt hat), auf die Mitteilung nach R161/162 verzichten. Dann ist man schneller im Prüfungsverfahren und bekommt ggf. auch früher ein Patent erteilt, kann also Zeit (und möglicherweise Jahresgebühren) sparen.Marc N. Zeichen:
Schließe ich daraus richtig, dass es keinerlei Sinn macht (abgesehen von einem möglichen besseren provisorischen Schutz), geänderte Ansprüche nach Art. 19 einzureichen, wenn die PCT-Anmeldung ausschließlich in EP regionalisiert/nationalisiert werden soll?
Sprich, es kommt ganz normal die Mitteilung nach Regel 161/162, und erst danach beginnt die Prüfung und Diskussion der geänderten Ansprüche vor dem EPA -- also genauso, als ob in der internationalen Phase gar keine geänderten Ansprüche eingereicht worden wären?
OK -- der Verzicht auf die Mitteilung nach R161/162 erfordert ja gleichzeitig, die "obligatorische Erwiderung" einzureichen.
Andererseits darf zusammen mit einer Änderung der Ansprüche nach Art. 19 PCT in der internationalen Phase ein Statement nach Art. 19 PCT vorgelegt werden, in dem die Änderungen erläutert werden. Wenn man dort innerhalb der erlaubten 500 Worte gleichzeitig eine argumentative Replik auf die WO-ISA unterbringt, und dann beim Eintritt in die europäische Phase darauf hinweist, dass mit dem Statement nach A.19 PCT die "obligatorische Erwiderung" dem Amt bereits vorliegt, sollte es doch möglich sein, dass auf dieser Basis gleich der erste EPA-Prüfungsbescheid erstellt wird?
Oder was soll das jetzt wieder heißen, in R. 46.4 PCT:
Darf man also keine Gegenargumentation gegen den WO-ISA in das Statement nach Art. 19 PCT reinschreiben -- oder soll man nur seine Ausdrucksweise mäßigen...?Die Erklärung [das Statement nach Art. 19 PCT] darf keine herabsetzende Äußerung über den internationalen Recherchenbericht oder über die Bedeutung von in dem Bericht angeführten Veröffentlichungen enthalten.
Geändert von Marc N. Zeichen (22.11.17 um 15:42 Uhr) Grund: Rechtschreibung
das ist richtig. nicht unbedingt so, dass man antworten muss (wenn EPA nicht ISA), aber in Form A, B oder C ergeht die Mitteilung immer. Inzwischen kann man allerdings auch drauf verzichten und direkt eine 94(3) bekommen.
Der Vorteil die 161/162 zu bekommen ist der, dass man sicher weiß mindestens noch einen weiteren Bescheid zu bekommen. Denn es muss eine 94(3) ergehen bevor geladen oder zurückgewiesen werden kann. Zudem können die A19 Änderungen ja international gehalten werden (zB in der Pharma mit method of treatment Ansprüchen), während man dann auf die 161/162 EP-spezifische Änderungen einreichen kann, auf deren Basis man dann ja auch erst Anspruchsgebühren zahlt. Insgesamt schon sinnvoll das Verfahren...
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