EPÜ Nationale Teile Europäisches Patent - Zustelladresse?

Patentonkel

GOLD - Mitglied
Hallo

Vorab, "Nationales Recht zum EPÜ" ist bekannt, beantwortet m.E. aber nicht die u.g. Fragen 1) und 2).

EP sei in deutscher Sprache erteilt. Inhaberin hat ihren Sitz in DE.

Damit wären die Länder außerhalb DE ohne Übersetzungserfordernisse: GB, FR, BE, IE, LU, MC, AT, CH+LI

Die Entrichtung der nationalen JG soll aus DE über einen Gebührenservice erfolgen.

Ich gehe davon aus dass in keinem der obigen Länder die Bestellung eines Inlandvertreters erforderlich ist.

Es soll nun nach Möglichkeit auch die Organsisation und Angabe nationaler Zustelladressen vermieden werden.

Ohne weiteren Input dürften die nationalen Ämter ja eher mit der Inhaberin in DE kommunizieren als mit dem EP-Vertreter, nämlich aufgrund dessen fehlender Vertretungsbefugnis vor dem nationalen Amt.

1) Kann der deutsche EP-Vertreter sich gegenüber den obigen nationalen Ämtern für den nationalen Teil wirksam als Zustellanschrift angeben? Falls nein, welche akzeptieren die Eingabe nicht?

2) Falls 1) negativ, könnte doch die Inhaberin selber per Eingabe an das nationale Amt Ihren EP-Vertreter in DE als Zustelladresse benennen. Spricht irgendwas dagegen?

Gibst es hierzu Erfahrungen?

Vielen Dank
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Es soll nun nach Möglichkeit auch die Organisation und Angabe nationaler Zustelladressen vermieden werden.

Ohne weiteren Input dürften die nationalen Ämter ja eher mit der Inhaberin in DE kommunizieren als mit dem EP-Vertreter, nämlich aufgrund dessen fehlender Vertretungsbefugnis vor dem nationalen Amt.

Gegenfrage 1: welche Kommunikation erwartest Du von den nationalen Ämtern? In der Regel wird das doch die Mitteilung eines Rechtsverlusts sein, dass die Jahresgebühr nicht gezahlt wurde. Ein nationaler Anwalt wird die dann weiterleiten, im Zweifel wurde er von DE-Anwalt schon informiert, damit er weiss, dass das Schutzrecht nicht länger aufrechterhalten wird. Die Eintragung eines nationalen Anwalts in den Ländern ist doch nur ein doppelter Boden.

Gegenfrage 2: Kommunizieren die nationalen Ämter wirklich mit dem DE-Anmelder (du schreibst "eher")? Wenn ja, welche?

Gegenfrage 3: Da ich vermute, dass man jedes Amt einzeln anfragen muss, ob Lösung 2 geht, ist das doch mühsam. Wenn also ein oder zwei Ämter das tatsächlich machen - lohnt sich der Aufwand? Man braucht doch eine gute Lösung für alle Länder und keinen Flickenteppich.

Also ich persönlich glaube, Lösung 1 geht nicht. Smarte Idee, aber zu einfach. Und wie Lösung 2 geht, muss man einzeln bei Mitarbeitern des Amts erfragen. Berichte mal, wenn Du näheres weißt.
 
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