PMMA Priorität einer IR

wk167

Vielschreiber
Hallo, ich habe die folgende Frage:

Wenn ich aus einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung die Prio für eine deutsche Markenanmeldung ziehe und diese deutsche Markenanmeldung als Basis für eine internationale Registrierung nehme, wobei ich bei der IR die Prio der deutschen Markenanmeldung ziehe. Welchen Zeitrang hat dann die IR? Den Einreichungstag der deutschen Anmeldung? oder sogar den Einreichungstag der Gemeinschaftsmarke?
 

pak

*** KT-HERO ***
Da die Deutsche Anmeldung/Marke die Basisanmeldung/-marke für die Internationale Registrierung darstellt, kannst Du deren Einreichungstag gar nicht als Prioritätszeitrang für die IR in Anspruch nehmen, oder? Die Priorität der EU-Marke kannst Du jedoch beanspruchen, sofern IR innerhalb der Priofrist.

Gruß

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
Zu Paks Antwort sollte man noch hinzufügen, dass die Basismarke dann 6 Monate nach dem Prioritätstag und nicht nach dem Anmeldetag eingetragen sein muss ....

... was wohl nur gelingen dürfte, wenn im vorliegenden Fall der EU-Anmeldetag deutlich weniger als 3 Monate vor dem DE-Anmeldetag liegt und die DE-Anmeldung beanstandungslos durchgeht (eingetragen wird).

pak
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Zu Paks Antwort sollte man noch hinzufügen, dass die Basismarke dann 6 Monate nach dem Prioritätstag und nicht nach dem Anmeldetag eingetragen sein muss (siehe unter "mit welchem Datum erfolgt die internationale Registrierung"):
http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/m8940.pdf

Eingetragen muss sie nur sein, wenn die internationale Registrierung nach MMA erfolgen soll. Nach PMMA reicht die Anmeldung.

Ich weiß gar nicht, ob MMA überhaupt noch von irgendeinem Land angewendet wird (ich habe dunkel in Erinnerung, dass auch Algerien mittlerweile im PMMA sein soll, und das war ja der letzte MMA-Staat).
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Das stimmt. Ich vergess immer, dass PMMA der Standard ist und nicht MMA.

Ich verwende wenn es geht MMA, weil es beim MMA keine individual fees gibt. Das macht beispielsweise bei China was aus, das ja MMA- und PMMA-Mitglied ist (ca. 500 CHF für die ersten drei Klassen). Bei Neuseeland hab ich das auch noch im Hinterkopf ...
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Meine Empfehlung an wk167 ist schlicht und einfach, seinen Ausbilder oder einen anderen Patentanwalt in der Kanzlei zu befragen. Nach Aktenkenntnis sollte der Rest dann kein Problem mehr sein.

Die Fallschilderung liest sich so, als sei schon jetzt in der Akte etwas schief gegangen. So würde ein Patentanwalt ohne besondere Gründe nicht vorgehen. Wenn alles tatsächlich so hatte sein sollen, haben wir einen grundsätzlich möglichen, aber ungewöhnlichen Sonderfall vor uns. Das ist nichts für Kandidaten ohne Rücksprache mit dem Ausbilder.

Mit dem könnte dann auch gleich die Frage diskutiert werden, was eine erste Anmeldung im Sinne der PVÜ oder im Sinne der MMA/MMP ist und wozu man diese Frage vielleicht braucht.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

pak

*** KT-HERO ***
Ich weiß gar nicht, ob MMA überhaupt noch von irgendeinem Land angewendet wird (ich habe dunkel in Erinnerung, dass auch Algerien mittlerweile im PMMA sein soll, und das war ja der letzte MMA-Staat).


Richtig, mittlerweile sind alle Länder Mitglied des PMMA, so dass jede internationale Registrierung ausschließlich nach dem Protokoll abläuft.


Für mich ist aber die Frage noch nicht geklärt, ob die Basisanmeldung/-marke gleichermaßen als prioritätsbegründend in der internationalen Anmeldung genannt werden kann.


Wer weiß mehr?


Gruß


pak
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Für mich ist aber die Frage noch nicht geklärt, ob die Basisanmeldung/-marke gleichermaßen als prioritätsbegründend in der internationalen Anmeldung genannt werden kann.

Ich dachte eigentlich, Deine Frage in Deinem Posting vom 17.11.15, 14:57 wäre rein rhetorisch gewesen.

Ist das dann jetzt die Frage, auf die Du immer noch eine Antwort suchst? Also:
"Da die Deutsche Anmeldung/Marke die Basisanmeldung/-marke für die Internationale Registrierung darstellt, kannst Du deren Einreichungstag gar nicht als Prioritätszeitrang für die IR in Anspruch nehmen, oder?"

Ich verstehe das Problem irgendwie nicht. Inwieweit lässt denn Art. 4 C Abs. 4 PVÜ hier denn überhaupt noch Interpretationsspielraum?
 

pak

*** KT-HERO ***
@Lysios:


Tatsächlich bin ich der Frage gar nicht mehr nachgegangen, erst jetzt wieder drauf gestoßen.


Deinen Hinweis auf Art. 4 C Abs.4 PVÜ verstehe ich nicht, hier gibt es doch gar keine jüngere Anmeldung und eine ältere erste Anmeldung. Es gibt lediglich eine erste Anmeldung in Form der Basisanmeldung.


Fundstück aus https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/m8940.pdf :


"Durch den möglichen späteren Anmeldetag der internationalen Registrierung entstehen grundsätzlich keine rechtlichen Nachteile, da i. d. R. die Priorität der deutschen (Basis-)Anmeldung beansprucht werden kann."


Ich habe hier wahrscheinlich Probleme gesehen, die es gar nicht gibt, weil ich davon ausgegangen bin, dass eine Basisanmeldung nicht gleichzeitig die Priorität für die internationale Anmeldung begründen kann.


Gruß


pak
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Deinen Hinweis auf Art. 4 C Abs.4 PVÜ verstehe ich nicht, hier gibt es doch gar keine jüngere Anmeldung und eine ältere erste Anmeldung. Es gibt lediglich eine erste Anmeldung in Form der Basisanmeldung.

Das verstehe ich jetzt wieder nicht. Am Anfang des Threads steht doch:
"Wenn ich aus einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung die Prio für eine deutsche Markenanmeldung ziehe und diese deutsche Markenanmeldung als Basis für eine internationale Registrierung nehme"
 

pak

*** KT-HERO ***
@Lysios: Ich bin gedanklich tatsächlich beim einfachsten Fall "Prio aus Basismarkenanmeldung)", wobei die Basismarkenanmeldung die erste Anmeldung ist.


pak
 
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