Kanzleiwertberechnung

Teddybjoern

Schreiber
Liebe Kollegen,

eine Frage in die Runde, ob Ihnen/Euch Informationsmaterial leglicher Art zum oben genannten Thema vorliegt. In der Literatur finde ich hierzu - und gerade für Patentanwaltskanzleien - kaum etwas, bzw. es datiert aus den 80ern.
 

Rex

*** KT-HERO ***
Du müsstest den Grund für die Berechnung angeben. Geht es um einen Kauf? Hier kenne ich als Anhaltspunkt die grobe Faustregel: Nettohonorarjahresumsatz x 1,3.
Natürlich müssen noch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie Umsatzentwicklung der letzten Jahre, Mandantenstruktur, Umsatzrendite usw.
Letzlich gilt bei einem Kauf aber das gleiche wie bei Immobilien - Der Markt bestimmt den Preis!
 
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