PAP (w) Patentanwaltsprüfung III/2009, Eignungsprüfung, Teil II, Frage a.)

hyperandy

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Patentanwaltsprüfung III/2009, Eignungsprüfung, Frage a.)

Folgende Aufgabenstellung:
Patentanwalt Ägidius Technikus betreibt eine Website für seine Kanzlei unter der eigenen Domain www.aegidius-technikus.de, die nicht als Marke eingetragen ist. Durch Zufall sieht er, dass ein Jurastudent namens Emil Technikus eine private Homepage unter der Domain www.e-technikus.de betreibt. Dies stört Patentanwalt Ägidius Technikus, weil er Verwechslungen der Domains befürchtet und er überlegt, ob und wie er dagegen vorgehen könnte.

Fragen:
a) Wie könnte der Patentanwalt vorgehen, ohne DENIC einzuschalten und wäre sein Vorgehen erfolgversprechend? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnte er seine Kosten einfordern, wenn es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren käme? Sollte Patentanwalt Technikus sofort eine einstweilige Verfügung gegen Emil Technikus beantragen?

b) Wie könnte Emil Technikus gegebenenfalls auf das Vorgehen des Patentanwalts reagieren? Wie könnte er am effektivsten reagieren, wenn der Patentanwalt sofort eine einstweilige Verfügung beantragen würde, Kosten geltend machte und wenn Emil Technikus kein Interesse mehr an seiner Website hätte?


Hier würde mich inbesondere die Beantwortung der zweiten Frage a) interessieren, aber auch die anderen. Also wohl Abmahnung, dann EV §935 ZPO. Hier vielleicht nicht erfolgversprechend, da Emil Technikus unter seinem Namen anbietet. Aber: könnten die Kosten dann dafür Teil der Unterwerfungsvereinbarung als GOA §677 BGB sein? Oder gibt es eine andere Rechtsgrundlage? Aber auch die Beantwortung der Frage b) waere nochmal interessant.
 
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