Sonstiges Rentenversicherung - Beitragsrückerstattung

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Hallo,

während der (angestellten) Ausbildungszeit (ca. 2,5 Jahre) beim Patentanwalt wurde der Arbeitnehmeranteil an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Danach wurde ausschließlich selbstständig/freiberuflich gearbeitet, ohne dass eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk bestand, vielmehr wurde privat vorgesorgt. Wenn ich die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung zur Beitragsrückerstattung richtig verstanden habe, ist die Beitragsrückerstattung damit futsch, sprich: Die Deutsche Rentenversicherung hat kassiert und muss keine Gegenleistung erbringen? Einzige Möglichkeit der weiteren freiwilligen gesetzlichen Versicherung, um noch einen Bruchteil im Alter wiederzubekommen? Kann das jemand bestätigen?

Gruß

kb
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich glaube, das Geld ist nicht ganz futsch. Wenn du die Altersgrenze für die Rente erreichst (also 67) und weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt hast, kriegst du auf jeden Fall eine Rückerstattung. D.h., so in ca. 35 Jahren siehst du die Kohle wieder.

Mitgliedschaft im Versorgungswerk führt nur dazu, dass du die Rückerstattung früher beantragen kannst.

Aber wie gesagt: Meine Kenntnisse des gesetzlichen Rentensystems sind sehr überschaubar.
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Wenn du die Altersgrenze für die Rente erreichst (also 67) und weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt hast, kriegst du auf jeden Fall eine Rückerstattung.

Hallo Asdevi,

danke für Deine Antwort. Ich habe das jedoch so verstanden, dass man nichts mehr davon sieht, wenn man nicht mindestens 5 Jahre eingezahlt hat. Ich müsste nach meinem Verständnis also nochmal 2,5 Jahre freiwillig einzahlen, um ab 67 einen geringen Rentenanspruch (monatlich) zu haben. Der dürfte aber so gering ausfallen, dass sich diese Investition nicht mehr lohnt.

Gruß

kb
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Hallo Asdevi,

danke für Deine Antwort. Ich habe das jedoch so verstanden, dass man nichts mehr davon sieht, wenn man nicht mindestens 5 Jahre eingezahlt hat. Ich müsste nach meinem Verständnis also nochmal 2,5 Jahre freiwillig einzahlen, um ab 67 einen geringen Rentenanspruch (monatlich) zu haben. Der dürfte aber so gering ausfallen, dass sich diese Investition nicht mehr lohnt.

Gruß

kb
Lies mal Seite 10 in dieser Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied

Danke für den Link. Ich bin über den folgenden Absatz gestolpert (Seite 7):

Sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig,
wird zusätzlich geprüft, ob Sie sich freiwillig
versichern dürfen. Dürfen Sie sich freiwillig
versichern, ist eine Beitragserstattung aus
geschlossen.

Da ich mich freiwillig versichern darf, bin ich davon ausgegangen, dass die Beitragserstattung ausgeschlossen ist.

kb
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Kugelblitz,

frage doch einfach einen der freiberuflichen Rentenberater (also nicht von der Rentenversicherung selbst) und lass Dir vorrechnen, welche Vorgehensweise für Deine spezielle Situation (männlich/weiblich, Kinder oder keine Kinder, wieviel eingezahlt, aktueller Status, Alter, etc.) die beste Variante ist, was das kostet und welche Alternativen Du hast. Dafür sind die ausgebildet und Du weist dann wenigstens genau Bescheid.

Natürlich kostet das. Ich fand es bei mir angemessen und den Rat samt Tipps nützlich. Außerdem sind wir sonst ja auch nicht erfreut, wenn unsere Mandanten versuchen, sich Tipps zu patentrechtlichen Fragen irgendwo und nicht von uns zu holen. Häufig kommt dabei Mist heraus, den wir dann reparieren dürfen. Und schließlich hast Du vermutlich und hoffentlich über die Jahre selbst mit freiberuflicher Beratungstätigkeit auf einem Gebiet, von dem Du Ahnung hast, einiges an Geld verdient. Da kann man auch mal andere Geld verdienen lassen mit dem, woran die mehr Spaß haben als wir.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
frage doch einfach einen der freiberuflichen Rentenberater (also nicht von der Rentenversicherung selbst) und lass Dir vorrechnen, welche Vorgehensweise für Deine spezielle Situation (männlich/weiblich, Kinder oder keine Kinder, wieviel eingezahlt, aktueller Status, Alter, etc.) die beste Variante ist, was das kostet und welche Alternativen Du hast. Dafür sind die ausgebildet und Du weist dann wenigstens genau Bescheid.

Danke für den Hinweis, wusste gar nicht, das es spezielle freiberufliche Rentenberater gibt. Welchen Hintergrund haben die denn (Versicherungskaufmann o.ä.) und gibt es hier vielleicht eine zentrale Anlaufstelle?

Und schließlich hast Du vermutlich und hoffentlich über die Jahre selbst mit freiberuflicher Beratungstätigkeit auf einem Gebiet, von dem Du Ahnung hast, einiges an Geld verdient. Da kann man auch mal andere Geld verdienen lassen mit dem, woran die mehr Spaß haben als wir.

Schon richtig. Die Erstattung dürfte - wenn überhaupt möglich - ohnehin geringfügig sein. Mir geht es hier auch ums Prinzip, zumal ich für die Leistung keine Gegenleistung erhalten soll.

Gruß

kb
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Kugelblitz,

.... gibt es hier vielleicht eine zentrale Anlaufstelle?

Freiberufliche Rentenberater sind beispielsweise hier zu finden:

http://www.rentenberater.de

Ich würde mich aber erst einmal direkt an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden, weil kostenlos, um grundlegende Fragen zu klären.:

http://www.deutsche-rentenversicher.../01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Sollte Dir das Ergebnis nicht schmecken, vielleicht nochmal einen freiberuflichen Berater hinzuziehen.

Viel Erfolg.

pak
 
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