DPMA verschlampert Teile der Prioritätsunterlagen

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

folgender Fall: Jahre nach einer Prioanmeldung wird festgestellt, dass ca. die Hälfte der Prioanmeldung in der Amtsakte der späteren, inzwischen längst veröffentlichten EP-Anmeldung fehlt. Offenbar hat das DPMA nur die Hälfte der Prioanmeldung an das EPA übermittelt.

Die in den fehlenden Teilen der Prioanmeldung enthaltene Offenbarung werde nun aber für eine Bescheidserwiderung benötigt.

Die Frage ist also, können die fehlenden Teile der Prioanmeldung wirksam nachgereicht werden?

Grüße
Kurt
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Aeehm... eine Frage: die Priounterlagen gehören doch gar nicht zum Offenbarungsgehalt der Anmeldung, wozu brauchst du die dann bei einer Bescheidserwiderung ?

Grüße

Ah-No-Nym
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Zunächst mal "übermittelt" das DPMA Prioritätsbelege nicht ans EPA, sondern stellt sie dem Anmelder aus. Dieser muss sie nach R. 53(1) EPÜ beim EPA einreichen. Das DPMA gehört nicht zu den nach R. 53(2) EPÜ privilegierten Ämtern.

Meiner Ansicht nach ist daher der Anmelder selbst schuld, wenn er nicht merkt, dass in seinem Prioritätsbeleg die Hälfte fehlt. Die Frist von R. 53(1) ist zwar prinzipiell wiedereinsetzungsfähig, aber ganz abgesehen von der Jahresfrist halte ich es hier für schwierig, "all due care" nachzuweisen.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Lässt sich also der Prio-Beleg vom DPMA ans EPA "Jahre später" noch korrigieren, sprich vervollständigen um die fehlenden Teile -- ich denk mal ja?


M.E. dürfte das Mängelbehebungsverfahren nach R. 59 EPÜ (EP-direkt) oder R. 163(2) EPÜ (Euro-PCT) auch in einem solchen Fall greifen. Als Anmeldervertreter würde ich die Eingangsstelle anrufen und bitten, eine Aufforderung nach R. 59 EPÜ oder R. 163(2) EPÜ zu schicken.


Beim DPMA wäre m.E. das Priorecht in einem ähnlichen Fall verwirkt, da es ein Mängelbehebungsverfahren zu den nach § 41 PatG erforderlichen Handlungen nicht (mehr) gibt.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke euch, stimmt natürlich. Sehe auch gerade, das DPMA war hier Receiving Office. Sehe aber in der WO-Akte keine Kopie des Prioritätsbelegs.

Welchen Weg nimmt der Prioritätsbeleg in diesem Fall (DPMA=RO) -- doch wohl einen amtsinternen?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
OK, es geht um eine EURO-PCT mit DPMA als rO, das ist natürlich wichtig.

Welchen Weg nimmt der Prioritätsbeleg in diesem Fall (DPMA=RO) -- doch wohl einen amtsinternen?

Das kommt darauf an, der Anmelder kann es sich aussuchen. Er kann sich vom rO einen Priobeleg ausstellen lassen und diesen beim IB einreichen, oder er kann das rO ersuchen, den Beleg selbst an das IB zu schicken.

Sollte Letzteres geschehen sein, sieht es nicht schlecht aus, denn wenn der Anmelder fristgerecht den Antrag auf Übermittlung gestellt hat, dann kann er keinen Rechtsverlust erleiden. Du könntest dann das DPMA ersuchen, schnellstmöglich einen richtigen Priobeleg an dich und das IB zu übermitteln (das EPA kriegt den Beleg dann entweder vom IB oder du reichst ihn ein - geht wohl schneller).

Wenn der Anmelder das Einreichen des Priobelegs in die eigene Verantwortung genommen hat, ist das DPMA aus der Sache raus. Die von EQEGast erwähnte Mängelkorrektur nach R. 163(2) könnte funktionieren, ganz sicher bin ich mir aber nicht.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Besten Dank, sehe gerade, es ist ein Häkchen dran im damaligen PCT-Antrag ans DPMA an diesem Text:
Das Anmeldeamt wird ersucht, eine beglaubigte Abschrift der oben bezeichneten [+] früheren Anmeldung zu erstellen und dem Internationalen Büro zu übermitteln (nur, falls die frühere Anmeldung bei dem Amt eingereicht worden ist [+], das für die Zwecke dieser internationalen Anmeldung Anmeldeamt ist).
Die Chancen auf eine Korrektur sollten also eigentlich gut sein.
 
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