Vertreterbefugnis Deutscher Patentanwalt/-assessor

hyperandy

*** KT-HERO ***
In wie weit kann oder darf einer Deutscher Patentanwalt/Patentassessor vor anderen nationalen Ämtern von EU-Mitgliedstaaten vertreten? Gibt es vergleichbare Regelungen wie die Deutsche Eignungsprüfung PAZEignPrG? Gibt es ggf. in den nationalen Gesetzen eine vergleichbare Regelung wie §25(2) PatG? Wo finde ich hier Informationen?
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Gibt es vergleichbare Regelungen wie die Deutsche Eignungsprüfung PAZEignPrG?


Ja, weil damit eine EU (eigentlich damals noch: EG)-RiLi umgesetzt wurde. In England werden nach meiner Kenntnis beispielsweise einige der foundation Level paper für die PA-Prüfung erlassen, wenn man die deutsche Zulassung hat. Das gilt aber auch, wenn man beispielsweise die EQE bestanden hat.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Danke EQE2009-Gast! Die Richtlinie 2005/36/EC regelt die gegenseitige Anerkennung, muss man aber jeweils dann wohl im gewünschten Land gucken, wie diese umgesetzt wurde.
 
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