DE "Patent erteilt" im IntPatÜbkG

pak

*** KT-HERO ***
Hallo,

unter Art. 2 § 8 Abs. 1 Nr. 3 heißt es "das (deutsche) Patent erteilt wird". Auf welchen Zeitpunkt stellt das genau ab? Tag des Erteilungsbeschlusses? Oder Zustellung des Erteilungsbeschlusses durch das DPMA (im schriftlichen Verfahren) ? Oder Veröffentlichung der Patenterteilung? ...

Danke

pak
 
Zuletzt bearbeitet:

Groucho

*** KT-HERO ***
Müsste §58(1) PatG sein, mit der Veröffentlichung im Patentblatt treten die gesetlichen Wirkungen des Patents ein.
 
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