2 Einschätzungsfragen, Londoner Abkommen

forlan

Schreiber
Hallo.

Ich hätte nur 2 Fragen, beise sind eher eine Einschätzung:

1)
Als Deutschland dem Londoner Abkommen beigetreten ist, ist ja ein großer Umsatzbrocken weggefallen (Übersetzungen).
Frage: Wieviel war das denn Prozentuell am Umsatz einer Kanzlei?

2)
Wird Österreich in naher Zukunft dem Londoner Abkommen beitreten?


Vielen Dank im Vorraus :)
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Forlan,

1)
Als Deutschland dem Londoner Abkommen beigetreten ist, ist ja ein großer Umsatzbrocken weggefallen (Übersetzungen).
Frage: Wieviel war das denn Prozentuell am Umsatz einer Kanzlei?

Das hängt doch im Wesentlichen davon ab, wie die Umsatzstruktur zuvor ausgebildet war, so dass man keine generellen Aussagen machen kann. Wessen Umsatz zuvor zu 30% aus Übersetzungen gespeist wurde, dem dürften jetzt an die 30% vom Umsatz fehlen.

2)
Wird Österreich in naher Zukunft dem Londoner Abkommen beitreten?

Dazu habe ich keine Infos. Den aktuellen Stand erfährt man aber hier:

http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/london-agreement/status_de.html

Gruß

pak
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Der Rest des deutschsprachigen Übersetzungsgeschäfts wird mit dem Einheitspatent wegfallen, das früher oder später kommen wird. Das London Agreement ist demgegenüber mittlierweile weniger wichtig.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Der Rest des deutschsprachigen Übersetzungsgeschäfts wird mit dem Einheitspatent wegfallen, das früher oder später kommen wird.


INMHO wird das deutschsprachige Übersetzungsgeschäft mit dem Einheitspatent für einen Zeitraum von wenigstens sechs Jahren wieder zunehmen. Jedenfalls wäre es für Anmelder englischsprachiger EPs sinnvoll, die im Übergangszeitraum benötigte Übersetzung in einer Sprache einzureichen, die möglichst weit verbreitet ist (also wohl bevorzugt DE).


Ein guter Teil dieses Geschäfts dürfte aber eher bei Übersetzungsdienstleistern als bei Kanzleien landen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
INMHO wird das deutschsprachige Übersetzungsgeschäft mit dem Einheitspatent für einen Zeitraum von wenigstens sechs Jahren wieder zunehmen. Jedenfalls wäre es für Anmelder englischsprachiger EPs sinnvoll, die im Übergangszeitraum benötigte Übersetzung in einer Sprache einzureichen, die möglichst weit verbreitet ist (also wohl bevorzugt DE).
Nö.

Sinnvoll wäre es, wenn man schon eine Übersetzung machen muss, eine zu machen, die man auch noch anderswo verwenden kann. Z.B. Spanisch (für Südamerika) oder Italienisch (nicht im Einheitspatent dabei, gesonderte Validierung erforderlich).

Deutsch ist wertlos, da man alle deutschsprachigen Länder der Welt schon mit dem Einheitspatent bzw. London Agreement (Schweiz) abgedeckt hat.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Nö.


Deutsch ist wertlos, da man alle deutschsprachigen Länder der Welt schon mit dem Einheitspatent bzw. London Agreement (Schweiz) abgedeckt hat.


Nur, so lange man nicht klagen will (Art. 4 ÜbersVO). Ich finde es nicht so abwegig, gleich auf DE zu übersetzen, falls man doch einmal einen Streit aus dem Patent führen will.
 
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