Allg. Kosten Beschwerdeverfahren

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Hallo,

kurze Frage:
Wenn es im Rahmen eines markenrechtlichen Beschwerdeverfahrens (Beschwerde infolge einer Markenlöschung seitens des DPMA) zu einer mündlichen Verhandlung kommt, erzeugt diese dann separate Kosten die seitens des DPMA/BPatG in Rechnung gestellt werden oder kommen für die Verhandlung lediglich Anwaltskosten hinzu?

Anders formuliert: Sind mit den 500 EUR an Gebühren für das Beschwerdeverfahren auch die Gerichtskosten (für die mündliche Verhandlung) abgegolten so dass nur noch die Anwälte zu bezahlen sind oder wird auch das BPatG selbst Kosten (für die mündliche Verhandlung) in Rechnung stellen?

Im Patentkostengesetz erkenne ich nicht, dass die mündliche Verhandlung separate Kosten auslösen könnte.

Danke.

Vlg
 
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