ArbnErfG Gleichzeitige Nutzung und Lizenzvergabe

maveric00

Schreiber
Hallo,

folgende Konstellation: Eine von einem Arbeitnehmer getätigte Erfindung wird von Firma A in einem Produkt eingesetzt. Die Erfindervergütung wurde nach Richtlinie für betrieblich benutzte Erfindungen über Lizenzanalogie vereinbart und wird ausgezahlt.

Nun lizensiert Firma A die Erfindung an Firma B aus dem Konzernverbund für eine pauschale Lizenzsumme.

Inwieweit muss der Erfinder an den Lizenzeinnahmen beteiligt werden und wie wird dann ggf. die Nettolizenzeinnahme aus der Bruttolizenzeinnahme errechnet? Die Kosten der Entwicklung nach Fertigstellung der Erfindung sowie die Kosten, die aufgewandt wurden, um die Erfindung betriebsreif zu machen sind ja schon über die selbst vertriebenen Produkte armortisiert - müssen diese trotzdem in Abzug gebracht werden?

Gruß,
M.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Zitat, Bartenbach/Volz, ArbEG, 5. Auflage 2013, § 9 Rn 187.1:

"Räumt der Arbeitgeber verbundenen Unternehmen ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht gegen Zahlung von Lizenzgebühren ein, so sind diese Lizenzeinnahmen nach den allgemeinen Grundsätzen der RL Nrn. 14, 15 ... zu vergüten. Dabei ist u. E. zu prüfen, inwieweit Art und Höhe der gezahlten Lizenzgebühren (einschließlich sonstiger geldwerter Gegenleistungen) marktgerecht sind."

Für den Fall, dass dass diese nicht marktgerecht sind, hat der Kommentar auch eine Meinung, wie das dann zu lösen wäre.
 
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