Praxis NDA

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

ist es eigentlich üblich in der Branche von freien Mitarbeitern, die Patentanmeldungen, Bescheidserwiderunge etc., erstellen sollen ein NDA unterzeichnen zu lassen ?

Wer hat da Erfahrungen auch bzgl. des Inhaltes und der Risiken sowohl aus Sicht des
Freien als auch aus Sicht des Auftraggebers.

Sollte man auch darauf achten, dass der Freie eine Berufshaftplichtversicherung hat ?

Vielleicht gibt es dazu ja auch den ein oder anderen Tipp z.B. zur Versicherungssumme etc.

Erfahrungsaustausch wäre toll.
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Aw: Nda

Hallo franzp,

ist es eigentlich üblich in der Branche von freien Mitarbeitern, die Patentanmeldungen, Bescheidserwiderunge etc., erstellen sollen ein NDA unterzeichnen zu lassen ?
...Sollte man auch darauf achten, dass der Freie eine Berufshaftplichtversicherung hat ?
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Wenn es sich um zugelassene Vertreter, also Patentanwälte, handelt, sollte sich die Geheimhaltung bereits aus der Berufsordnung ergeben, wobei auch die nicht-zugelassenen Assessoren hierunter fallen dürften. Letztere haben aber nicht zwangsläufig eine Berufshaftpflichtversicherung, die eine Voraussetzeung bei der Zulassung ist.

Gruß

kb
 
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