Praxis Handlungsvollmacht

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

ich habe bei einem Unternehmen in der Patentabteilung angefangen und soll alle
Themen des gewerblichen Rechtsschutzes für die Firma selbst erledingen können
(z.B. Anmeldung einreichen, fallen lassen, externe Patentanwälte beauftragen,
Kollegenarbeiter beauftragen, Anwälte im Ausland mit Auslandsanmeldungen beauftragen, Arbeitnehmererfindervergütung berechnen und auszahlen, sonstigen Schreiben
im Namen der Firma erstellen und versenden etc.).

Gibt es eine freien Quelle mit Mustern für solche Vollmachte bzw. wie sollte so etwas
formuliert sein, damit man so viel wie möglich alleine für die Firma erledigen kann.

Für Tipps wäre ich dankbar !
 

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
Der Reihe nach:
- Anmeldungen einreichen (und alles was zum Erteilungsverfahren gehört nehme ich an?): Dem EPA das ausgefüllte Formular 1004 schicken, dann kannst du machen "was du willst" für deinen Arbeitgeber
- Beim DPMA brauchst du als Angestellter keine Vollmacht zu hinterlegen, deutsche Anmelder müssen nämlich keinen Vertreter bestellen. Einfach sicherstellen, dass die Post vom Amt auch wirklich auf deinem Schreibtisch landet.
- Anmeldungen fallen lassen: dafür brauchst du keine Vollmacht, einfach Jahresgebühr NICHT einzahlen und weg ist die Anmeldung/das Patent (kleiner Tipp am Rande: dokumentiere die internen Entscheidungen, welche Schutzrechte abgemeldet werden sollen, gut und schau zu, dass du die nötigen Unterschriften "von oben" auf den "Abmeldeformularen" alle schön kriegst)
- PAs, Kollegenarbeiter etc. beauftragen: Die Kanzleien müssen informiert werden (z.B. von eurem Geschäftsführer oder wer auch immer in dieser Sache handlungsberechtigt ist), dass sie von dir Weisungen (und Aufträge) im Namen deines Arbeitgebers entgegennehmen können. Eine eigentliche Vollmacht brauchts nicht, nur eine klare Regelung, was in deiner Kompetenz liegt und was nicht.
- Arbeitnehmervergütung berechnen und auszahlen: dafür brauchst du keine Vollmacht (höchstens für die Bank, aber ich nehme doch stark an, dass die eigentliche Auszahlung durch die Personalabteilung veranlasst wird und doch nicht durch dich selber).
- Sonstige Schreiben: Fällt mir spontan nichts ein wofür es eine Vollmacht brauchen würde
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo franzp,

warum fragst Du nicht einfach den Leiter Eurer Patentabteilung? Es wäre wenig sinnvoll, die Sache anders zu handhaben als Deine Kollegen in der gleichen Abteilung.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ein Angestellter muss eine Vollmacht haben. Anders ist es, wenn der Angestellte den Schriftsatz lediglich entwirft und dann dem Geschäfstführer oder sonstigen gesetzlichen Vertreter der Firma zur Unterschrift vorlegt. Der braucht keine Vollmacht.
 
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