keine Versicherungspflicht für angestellte PAe in Bayern?

Patentonkel

GOLD - Mitglied
bei der beschäftigung mit dem thema versorgungswerk ist mir folgendes aufgefallen:

nach § 15 (1) Nr. 2 der satzung der bayerischen RA-veresorgung sind PAe mit kanzleisitz in bayern pflichtmitglieder im VW.

inwieweit kollidiert dies jedoch mit SGB VI (Auszug):


§ 6 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) 1Von der Versicherungspflicht werden befreit

1.
Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, wegen der sie aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe (berufsständische Versorgungseinrichtung) und zugleich kraft gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer berufsständischen Kammer sind, wenn
a)
am jeweiligen Ort der Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für ihre Berufsgruppe bereits vor dem 1. Januar 1995 eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der berufsständischen Kammer bestanden hat,
b)
für sie nach näherer Maßgabe der Satzung einkommensbezogene Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze zur berufsständischen Versorgungseinrichtung zu zahlen sind und
c)
aufgrund dieser Beiträge Leistungen für den Fall verminderter Erwerbsfähigkeit und des Alters sowie für Hinterbliebene erbracht und angepasst werden, wobei auch die finanzielle Lage der berufsständischen Versorgungseinrichtung zu berücksichtigen ist,


demnach müsste doch, da die pflichtmitgliedschaft im VW erst nach 1995 eingerichtet wurde, keine befreiung von der gesetzlichen RV möglich sein.

sind angestellte PAe in bayern damit sowohl pflichtmitglieder im VW als auch in der gesetzlichen RV? kann ich mir kaum vorstellen und bitte daher um hinweise, was ich übersehen habe.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Patentonkel schrieb:
demnach müsste doch, da die pflichtmitgliedschaft im VW erst nach 1995 eingerichtet wurde, keine befreiung von der gesetzlichen RV möglich sein.

sind angestellte PAe in bayern damit sowohl pflichtmitglieder im VW als auch in der gesetzlichen RV? kann ich mir kaum vorstellen und bitte daher um hinweise, was ich übersehen habe.
Da hast Du wohl zu schnell gelesen. Es wird eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer und nicht im Versorgungswerk gefordert. Die Kammermitgliedschaft war aber auch schon 1995 Pflicht.
 
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