Versorgungswerk: Umstellung auf Umlageverfahren

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo Alle.

Habe ich das heute empfangene Schreiben des Versorgungswerks richtig verstanden ? Anscheinend wollen sie vom reinen Kapitaldeckungsverfahren zu einer Kombination mit Umlageverfahren umbauen. Und das schon vom 01. Januar 2015 an.

Man erwirbt nicht mehr Anwartschaft auf einen Euro-Betrag, sondern Rentenpunkte.

Hat man denn dann überhaupt noch einen Vorteil zur gesetzlichen Versicherung ??? Das Kapitaldeckungsverfahren hatte ja eine gesicherte Rente bedeutet, währen das Umlageverfahren ja dies gerade nicht tut...

Ich freue mich auf Kommentare :)

Schönes Wochenende

Ah-No Nym
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Ich verstehe das Schreiben auch so. Als Vorteil kann ich derzeit noch sehen, dass der Rentenbemessungsfaktor so lange bei 1 gehalten werden soll, wie dies die Bilanz noch erlaubt. So lange der Rentenbemessungsfaktor nicht zu weit absinkt, sollten Beiträge, die in nicht zu hohem Alter an das Versorgungswerk geleistet werden, wohl immer noch mehr wert sein als die, die an die Rentenversicherung Bund entrichtet werden. Aber man wird im neuen System nie besser gestellt als im bisherigen, da der Rentenbemessungsfaktor nach meinem Verständnis nie größer als 1 werden darf.
 

Matthias

SILBER - Mitglied
Ich habe mich auch gefragt, wie das zu verstehen ist. Wenn zwischen lauter Beschwichtigungen einige verklausulierte Aussagen stehen, kann das nichts gutes bedeuten.

Zählen wir doch mal eins und eins zusammen: Wenn ich einen Euro an die Versorkumgskammer bezahle, wurde dieser bislang für zwei Zwecke verwendet, nämlich zum Einen für den Aufbau eines Kapitalstocks für mich, zum Anderen für die interne Verwaltung. Sinn der nun erfolgten Umstellung kann eigentlich nur sein, noch einen dritten Zweck dazu zu nehmen, nämlich die Deckung derzeitiger Zahlungsverpflichtungen an Rentenempfänger.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Man erwirbt nicht mehr Anwartschaft auf einen Euro-Betrag, sondern Rentenpunkte.

Hat man denn dann überhaupt noch einen Vorteil zur gesetzlichen Versicherung ??? Das Kapitaldeckungsverfahren hatte ja eine gesicherte Rente bedeutet, währen das Umlageverfahren ja dies gerade nicht tut...

Genau das ist die entscheidende Frage ...

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in Deutschland gerade deshalb eingeführt, weil das vorherige kapitalgedeckte System nach Hyperinflation und zwei verlorenen Weltkriegen (bzw. der daraus resultierenden Währungsreform) am Ende war. Heute hat das Umlageverfahren dagegen die bekannten Probleme (und es musste wohl schon immer aus Steuermitteln zugeschossen werden).

Also kann man daraus schließen, dass ein Umlageverfahren bei großen Umbrüchen oder Katastrophen besser ist bzw. zumindest eine Grundversorgung ermöglicht, während ein kapitalgedecktes System dabei untergehen kann. Und volkswirtschaftlich gesehen scheint ein kapitalgedecktes System ohnehin nicht realisierbar zu sein (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mackenroth-These).

Vielleicht ist also die jetzt vorgesehene Kombination von Kapitaldeckung und Umlageverfahren eine ganz gute Lösung, die in jedem Fall halbwegs vernünftige Resultate erbringt.

Was nun wirklich besser ist (oder gewesen wäre), wird man erst im Rückblick wissen. Und ob die Umlage innerhalb einer relativ kleinen, einigermaßen homogenen Gruppe besser oder schlechter ist als innerhalb der Gesamtgesellschaft, ist schwer zu sagen. Möglicherweise ist hier ein staatliches System im Vorteil, da bei Bedarf aus Steuermitteln zugeschossen werden kann, was im Versorgungswerk eher nicht zu erwarten ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

pak

*** KT-HERO ***
War doch eigentlich klar, dass der unersättliche Staat seine gierigen Finger auch nach den Töpfen der Versorgungswerke ausstrecken wird, um die Fehler in der Renten- und Familienpolitik weiter machen zu können und nichts ändern zu müssen. Vor diesem Hintergrund kann ich mir die doch recht vielen Befürworter der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk (siehe Umfrage http://www.pdfspeicher.de/SONSTIGES/Umfrageergebnis (Kandidatentreff).pdf) nur dadurch erklären, dass viele "Patentanwälte", die als angestellte Assessoren arbeiten und nur "nebenbei" zugelassen sind, das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben, um den gesetzlichen Rentenkassen zu entfliehen. Dieser Schuss wird - zumindest für die "echten" (sprich: freiberuflich arbeitenden) Patentanwälte - über kurz oder lang nach hinten losgehen ...

Gruß

pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
War doch eigentlich klar, dass der unersättliche Staat seine gierigen Finger auch nach den Töpfen der Versorgungswerke ausstrecken wird, um die Fehler in der Renten- und Familienpolitik weiter machen zu können und nichts ändern zu müssen.

Ich habe das Schreiben so verstanden, dass die BRaStV von sich aus diese Umstellung beschlossen hat, um der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung zu tragen. Von einem potentiellen Mittelabfluss an "den Staat", an die gesetzliche RV oder sonstige Leistungsempfänger habe ich nichts gelesen.

Wir bekommen unsere Rente dann eben von den zukünftigen Anwälten bezahlt, so wie das bei typischen kanzleiinternen Ruhestandsregelungen auch ist ;-)
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich denke, hinter der Umstellung stecken tatsächlich Probleme, die Rentenausschüttungen aus dem vorhandenen Kapital zu erwirtschaften. Wer hier Geld anzulegen hat, kennt das Problem: schon für einen lediglich inflationsausgleichenden Zinssatz muss man suchen (und die Frage bleibt, inwiefern der für die Berechnung der Inlationsrate verwendete repräsentative Warenkorb denn für das eigene Sparziel und die eigenen Lebensumstände überhaupt repräsentativ ist, siehe Immobilienpreise). Versorgungswerke müssen aber in sichere Anlagen investieren (eher keine griechischen Staatsanleihen), gerade die erwirtschaften aber aktuell nichts oder haben sogar negative Zinsen. Auch die Investition in Immobilien ist derzeit mit explodierenden Preisen bei langsamer wachsenden Einnahmen nicht besonders attraktiv. Das bedeutet, dass faktisch vermutlich ohnehin ein Umlagesystem entstanden ist, da mit den Einzahlungen der Mitglieder des Versorgungswerkes und den Auszahlungen gar nicht genug Geld übriggeblieben ist, um den Kapitalstock in dem für eine Kapitaldeckung notwendigen Maße anwachsen zu lassen. Das vorhandene Kapital leistet derzeit einfach einen zu geringen Beitrag zum Haushalt des Versorgungswerks. Die angeblich kapitalgedeckte Alterssicherung "leiht" sich deshalb zwangsläufig Geld für die Ausschüttungen an ihre älteren Mitglieder von den jüngeren Mitgliedern, deren Beiträge dementsprechend nicht im gewohnten Umfang dem Kapitalstock zugeführt werden. Das geschieht wiederum in der Hoffnung, das Geld irgendwann (zusammen mit der Rendite, die zwischenzeitlich hätte erwirtschaftet werden müssen) den jüngeren Mitgliedern für ihre Altersbezüge zurückzahlen zu können.

Daraus folgt aber leider: die Bekanntmachung ist einfach nur die ehrliche Beschreibung dessen, was ohnehin passiert. Es hülfe ja niemandem, wenn weiterhin Renten versprochen werden, die gegenwärtig nicht erwirtschaftet werden können, Renten gezahlt werden, die die Kluft zwischen vorhandenem Kapital und Renditeziel anwachsen lassen, und das ganze dann immer noch "kapitalgedeckt" genannt würde. Das Versorgungswerk wirtschaftet ja nicht absichtlich schlecht.

Wohin das wahrscheinlich führen wird, ist offensichtlich: im sogenannten Generationenvertrag sind die jüngeren wieder einmal übervorteilt und werden mit Grundsicherung dastehen, nachdem das ganze Kapital für die Alten verwendet wurde. So ist es ja auch mit dem Bundeshaushalt: ein immer größerer Anteil der Steuereinnahmen wird für Zinsen für nicht steuergedeckte Staatsausgaben vergangener Generationen ausgegeben. Wir zahlen mit unseren Steuern also immer noch und immer mehr für den Luxus derer vor uns. Dasselbe veranstalten wir natürlich mit unseren Kindern. Das Absurde: gerade diese Zinsen sind zum Gutteil wieder die Rendite der in Staatsanleihen investierenden kapitalgedeckten Alterssicherung, womit sich der Kreis des Beschisses schließt.

Aber dieser Geld-Durchlauferhitzer kann nicht ewig funktionieren. Kürzlich wurden die Lebensversicherer, die in derselben Klemme stecken wie die Versorgungswerke, per Gesetz von der Last ihrer Garantiezinsen befreit, die Lebensversicherten also eiskalt enteignet. Aber das macht ja nix, immerhin dürfen wir auch länger arbeiten und müssen deshalb weniger lang von der geschrumpften Alterssicherung leben. Das kommt halt davon, wenn die staatstragende Partei Nr. 1 in Deutschland ihre Wählerschaft ganz besonders bei den aktuellen Rentern und nicht den zukünftigen rekrutiert und die Clacqueure der sonstigen Parteien auch immer rechtzeitig in glühenden Farben das Bild des frierenden alten Mütterchens zeichnen. Ich bin im Zorn eh schon weit abgeschweift, von daher ist es auch egal: die einzige gerechte Alterssicherung ist, wenn alle nur Grundsicherung beziehen, die Renten vollständig aus Steuern bezahlt werden (dann zahlen alle nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit und auch die, die von Kapitalerträgen oder der Arbeit anderer leben) und ansonsten jeder für sich selbst sorgt.
 

Matthias

SILBER - Mitglied
Das A und O bei einer zuverlässigen Altersvorsorge ist doch, dass möglichst weitgehend ausgeschlossen wird, dass Leute versuchen Probleme zu kaschieden und auf die Zeit nach ihrer Amtsperiode zu verlagern, indem sie Geldtöpfe anzapfen. Nach dem was ich aus dem Schreiben zwischen den Zeilen herauslese wird aber durch die Umstellung den jeweils amtierenden Führungskräften eine höhere "Flexibilität" bei der Verwendung der Mittel gegeben. Also haben sie mehr Freiheiten, Probleme auf später zu verschieben. Das kann bestenfalls im Interesse derjenigen sein, die momentan nur noch ein paar Jahre bis zum Ruhestand haben.
 
Oben