DE Nichtigkeit eines abhängigen Anspruchs

patnet

SILBER - Mitglied
Wenn in einem Nichtigkeitsverfahren ein abhängiger Anspruch als nichtig erklärt werden würde, würden dann auch die von diesem Anspruch abhängigen Ansprüche für nichtig zu erklären sein oder könnten sie auf den unabhängigen Anspruch zurückbezogen werden (insb. wenn dies bereits bei den angemeldeten Ansprüchen gemacht wurde, dies aber im Verfahren nur auf den nun nichtigen Anspruch kassiert wurde)?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Patnet,

was hatte denn der Nichtigkeitskläger überhaupt beantragt? Davon hängt das ja nun wesentlich ab. Da gilt unser allgemeiner Merkspruch, "Wo kein Kläger, da kein Richter" wirklich im wahrsten Sinne des Wortes.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Fip

*** KT-HERO ***
Der nicht angegriffene Anspruch bleibt bestehen wie er ist und ist nicht nichtig.


Angenommen:
1. Vorrichtung
2. Vorrichtung nach Anspruch 1
3. Vorrichtung nach Anspruch 1
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 3
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, sofern zurückbezogen auf Anspruch 3


Es werden nur die Ansprüche 1, 2, 3 und 5 nichtig erklärt, dann bleiben die Ansprüche 4 und 6 unverändert bestehen, also die Kombinationen 1/4 und 1/3/4 und 1/3/4/6 (sofern nicht ergänzend noch Hilfsanträge gestellt werden).
 

patnet

SILBER - Mitglied
Ok cool, danke!

Also wird ein nicht angegriffener Anspruch nicht automatisch nichtig, weil der Anspruch, von dem er abhängt, nichtig ist.
 
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