EPÜ mündlichen Verhandlungen im Einspruchverfahren

rexpat

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

"Information über den Ausgang von mündlichen Verhandlungen"

bin auf der Suche finde aber leider nichts in der Richtung.
Meine Frage ans Forum:
Wann spätestens muss die Einspruchsabteilung das Ergebniss der Mündliche Verhandlung Öffentlich machen zB. in der geführte Akte.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Wann spätestens muss die Einspruchsabteilung das Ergebniss der Mündliche Verhandlung Öffentlich machen zB. in der geführte Akte.


Das ist eine Sollvorschrift aus dem Qualitätshandbuch (7.4.5 im Qualitätshandbuch). Die Abteilung sollte die Öffentlichkeit "unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung" über das Ergebnis in Kenntnis setzen, muss es aber streng genommen nicht machen. In der Praxis ist das entsprechende Formular meistens einige Tage nach dem Tag der mV im Register einsehbar.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
wann spätestens muss die Begründung zum Ergebniss Veröffentlicht werden.
Gruß

Spätestens innerhalb einer "angemessenen Zeitspanne", fixe Termine gibt es nicht. Wenn es zu lange dauert, kann man ja nachfragen - das empfiehlt das EPA selbst im von EQE2009 bereits zitierten Qualitätshandbuch. Erfahrungsgemäß triggert eine solche Anfrage oft die Bearbeitung.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
HALLO DANKE,

wann spätestens muss die Begründung zum Ergebniss Veröffentlicht werden.

Gruß

Die Begründung (nicht das Ergebnis) wird im Normalfall erst Monate nach der mündlichen Verhandlung den Parteien zugestellt und ist dann auch in der Akte einsehbar.

Es gibt ebenfalls keinen festen oder vorgeschriebenen Termin dafür.
 

Lurchi

SILBER - Mitglied
Da es, wie hier bereits geschrieben wurde, keine festgelegten Fristen oder Termine gibt, wären auch 70 Monate noch "im Rahmen der Prozedur". Wenn man Verfahrensbeteiligter ist, kann man ja mal nach der Begründung fragen. Normalerweise sollte sie dann in den nächsten 1-2 Monaten kommen. Wenn man kein Verfahrensbeteiligter ist, muss man wohl oder übel warten.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Da es, wie hier bereits geschrieben wurde, keine festgelegten Fristen oder Termine gibt, wären auch 70 Monate noch "im Rahmen der Prozedur". Wenn man Verfahrensbeteiligter ist, kann man ja mal nach der Begründung fragen. Normalerweise sollte sie dann in den nächsten 1-2 Monaten kommen. Wenn man kein Verfahrensbeteiligter ist, muss man wohl oder übel warten.

In der Tat wäre hier eine Regelung wie die "heiligen 5 Monate" im deutschen Recht sinnvoll. Gibt es aber nicht. Dass man 7 Monate auf eine Begründung warten muss, dürfte aber eher die Ausnahme sein.
 

rexpat

BRONZE - Mitglied
In der Tat, warum das so lange dauert :(.
Andere Verfahren dieser Firma mit gleiche Einsprechenden die sogar später anfingen,
sind bereits vor der Beschwerdekammer gelandet und erledigt.
Die Begründungen liesen da nicht lange auf sich warten max. zwei Monaten.
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
mein persönlicher Rekord waren 13 Monate zwischen Verhandlung und Erhalt der Begründung der Entscheidung… die Arbeit im EPA ist halt so was von brutalst anstrengend und erst noch dieser permanente Fristendruck durch die Kunden…kein Wunder dass im Hauptgebäude in München das Letzeburger Tagblatt fast druckfrisch in der Cafeteria den Tag überlebt...
 

rexpat

BRONZE - Mitglied
Spätestens innerhalb einer "angemessenen Zeitspanne", fixe Termine gibt es nicht. Wenn es zu lange dauert, kann man ja nachfragen - das empfiehlt das EPA selbst im von EQE2009 bereits zitierten Qualitätshandbuch. Erfahrungsgemäß triggert eine solche Anfrage oft die Bearbeitung.

Habe schon viermal nachgefragt, erfolglos.
Ich denke die Sache wird jetzt ausgesessen da das Patent in ca. fünf Jahren ausläuft.
 

ppa

GOLD - Mitglied
aber wo liegt das Problem?


erst mit der Zustellung der schriftl Fassung, also mit Begründung, beginnt die Beschwerdefrist.


da wird meist auch die "Niederschrift über die mdl verhandlg mit geschickt. relevant für die fristen ist aber die formelle Begründung in der shritlichen fassung
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
@ppa:

rexpat vertritt offenbar nicht eine der beteiligten Parteien, sondern einen dritten Wettbewerber, der gerne wüsste, was seine Konkurrenten so in der mündlichen Verhandlung auf die Beine gestellt haben und was die Einspruchsabteilung dazu gesagt hat.

Die Beschwerdefrist ist da für ihn eher nebensächlich. Er holt sich seine Info sicherlich über die übliche Akteneinsicht.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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