DE Angebliche Prioritätsschriften einer DE-Anmeldung nicht auffindbar

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

habe hier ein deutsches Patent, erteilt 2013, angemeldet 2003 mit zwei angegebenen inneren Prioritäten aus 2003.

Die Prioritäten sind mit DPMA-Aktenzeichen angegeben. Es findet sich jedoch im DPMAregister zu diesen Aktenzeichen keinerlei Eintrag.

Lädt man sich die gesamte Erteilungsakte des Patents beim DPMA herunter, sind auch dort die (angeblichen) Prioritätsschriften bzw. Prioritätsanmeldungen nicht enthalten.

Angenommen, die Prioritätsanmeldungen seien zurückgenommen und nie veröffentlicht worden, dann müssten diese doch zumindest in der Akte des Patents, welches diese Prioritäten beansprucht, enthalten sein -- oder muss man diese etwa extra beim DPMA anfordern?

Danke für Meinungen hierzu,
Grüße Kurt
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Hallo Kurt,

Ich befürchte, an die Prioanmeldungen bzw. Kopien davon kommst Du nur durch eine Akteneinsicht, die beantragt werden muss.

Gruß

Kratos
 

Kurt

*** KT-HERO ***
OK -- liegt das daran, dass rechtzeitig zurückgenommene (Prioritäts-)Anmeldungen nicht veröffentlicht werden (dürfen, sofern das beantragt wurde), und somit auch nicht in der öffentlich zugänglichen Akte auftauchen?

Oder gibt es einen anderen Grund?
 

Kratos

*** KT-HERO ***
OK -- liegt das daran, dass rechtzeitig zurückgenommene (Prioritäts-)Anmeldungen nicht veröffentlicht werden (dürfen, sofern das beantragt wurde), und somit auch nicht in der öffentlich zugänglichen Akte auftauchen?

Die Prioanmeldungen werden mW durchaus Stand der Technik, sobald eine Akteneinsicht in die Akte der Nachanmeldung möglich ist. Ich denke jedoch, dass die Prionachanmeldungen nicht in den online zugänglichen Dokumenten enthalten sind. Ist aber Spekulation ...

Kratos
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Die Prioanmeldungen werden mW durchaus Stand der Technik

Stimmt, unveröffentlichte Anmeldungen werden ja nur dann nicht Stand der Technik, wenn auch deren Priorität nicht beansprucht wurde.

Bei internationalen Anmeldungen sind die Prioritätsanmeldungen ja auch immer in der Akteneinsicht, samt Brief und Siegel und Echtheitsurkunde, also warum nicht bei DE-Anmeldungen?
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Bei internationalen Anmeldungen sind die Prioritätsanmeldungen ja auch immer in der Akteneinsicht, samt Brief und Siegel und Echtheitsurkunde, also warum nicht bei DE-Anmeldungen?

Vielleicht weil bei einer DE-Nachanmeldung aus einer DE-Prioanmeldung lediglich das Aktenzeichen/der Anmeldetag der Prioanmeldung angegeben werden muss, ohne dass die Prioanmeldung nochmals eingereicht werden muss. Die Prioanmeldung wird seitens des Amtes in die Akte übernommen.

Kratos
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo,

ich war einmal mit einem ähnlichen Fall konfrontiert. Gegen ein sehr spät erteiltes Deutsches Patent sollte Einspruch eingelegt werden. Das Deutsche Patent hat die innere Priorität einer Deutschen Voranmeldung in Anspruch genommen, es war jedoch keine Abschrift der Voranmeldung in der Akte, lediglich der Verweis auf die Akte der Voranmeldung. Dumm war, dass die Akte der Voranmeldung aber bereits vernichtet war. So mussten wir uns bei der Beurteilung, ob eventuell neuheitsschädlicher Stand der Technik im Prioritätszeitraum entstanden ist, auf die nachträglich seitens der Patentinhaberin vorgelegte Fassung der Voranmeldung verlassen ... :mad:

pak
 

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hallo,

ich habe zuletzt mal mit dem Amt in einer ähnlichen Sache telefoniert. Danach stellt das DPMA nicht die vollständige Akte online, wie es etwa das EPA macht. Direkt übers Internet in DPMAregister erhält man gewöhnlich nur den Schriftwechsel der für das Prüfungsverfahren relevant ist, also Anmeldeunterlagen, Prüfungsbescheide und Bescheidserwiderungen.

Einsicht in die übrige Akte, wie beispielsweise für Prio-Belege, muss man in der Regel wie bisher schriftlich beantragen. Ob die dann Online gestellt werden oder zugesandt weiß ich leider auf die Schnelle nicht mehr.

Expatriot
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Direkt übers Internet in DPMAregister erhält man gewöhnlich nur den Schriftwechsel der für das Prüfungsverfahren relevant ist, also Anmeldeunterlagen, Prüfungsbescheide und Bescheidserwiderungen.

Einsicht in die übrige Akte, wie beispielsweise für Prio-Belege, muss man in der Regel wie bisher schriftlich beantragen.

Das könnte sein, aber dann sollte die Präsidentin das auch klarstellen, da die diesbezügliche Information

Cornelia schrieb:
...keinerlei Hinweis auf einen etwaigen Ausschlussgrund beispielsweise bei Prioritätsbelegen enthält.

Grüße Kurt
 

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hi Kurt,

das ist zwar richtig. Aber unter Punkt 2 ist eine Liste der einsehbaren Dokumente aufgeführt. Priounterlagen sind dabei nicht genannt. Insofern sind sie wohl nicht von der elektronischen Einsicht ausgenommen, werden aber wohl auch nicht online gestellt. Alles in allem eine Grauzone deren Klärung wünschenswert wäre.

Viele Grüße,

Expatriot
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Jau Expat, das ist offenbar eine Grauzone.

Habe inzwischen telefonisch vom Patentamt in schönstem Münchnerisch die Begründung bekommen, man nehme die Prio-Schriften deswegen nicht in die Akte, weil diese ja dann "ganz oben in der Akte" wären, und man sie deswegen mit der eigentlichen Patentanmeldung "verwechseln" könnte................

Außerdem gäbe es eine Direktive hierzu, diese könne man aber (als internes Dokument) weder herausgeben, noch läge sie gerade vor. Man habe aber "gehört", dass es diese definitiv gäbe..................

Ohne Worte :)

Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass die Angelegenheit im Amt noch mal "eskaliert" wird, wie man so schön im Support sagt.

Grüße Kurt
 
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