DE Farbige Marke / Schutzbereich

jopatent

SILBER - Mitglied
Hallo,

ich soll eine farbige Marke für die Anmeldung vorbereiten, wobei die Farben selbst nicht von Interesse sind, vielmehr nur die farbliche Abgrenzung der einzelnen Markenbestandteile voneinander. Wenn ich die Wiedergabe der Marke in zwei oder mehr Farben einreiche, hat das dann einen Einfluss auf den Schutzbereich der Marke (enger?), selbst wenn ich beantrage (im Formular vorgesehen), dass die Eintragung der Marke in schwarz/weiß erfolgen soll? Oder ist damit jedwede Farbgebung mit entsprechender Abgrenzung der Markenbestandteile voneinander geschützt? Sollte ich die Wiedergabe der Marke eventuell von vorneherein in Grauschattierungen der einzelnen Markenbestandteile einreichen? Ich dachte eigentlich immer, das mir das klar wäre ... :(

Danke für Eure Hinweise!

jo
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Lies Dir mal diese beiden Entscheidungen durch:
- Maltheserkreuz (I ZB 28/04) vom 11. Mai 2006
- MILANÓWEK CREAM FUDGE (T-623/11) vom 9. April 2014

Der BGH ist im Wesentlichen etwas 'laxer' als der EuGH. Aber im Wesentlichen sagen beide, dass es bei der Farbgestaltung auf den Gesamteindruck ankommt, der durch unterschiedliche Farbgebungen nicht verfälscht werden darf.
 
Oben