questioner
Schreiber
Nach der "Spuelbecken"-Entscheidung des BGH ist in Deutschland auch eine fakultative Rueckbeziehung moeglich, wobei der Anspruch einerseits als selbstaendiger Nebenanspruch und andererseits als abhaengiger Unteranspruch zu werten ist.
Beispiel: "Vorrichtung, insbesondere nach Anspruch 1".
Dies kann dann wichtig sein, wenn der Prüfer den erfinderischen Gehalt eines Anspruchs uebersieht, oder wenn die Abzweigung eines Gebrauchsmusters erfolgt, so dass die Ansprueche spaeter nicht mehr mit den Schutzbereich erweiternder Folge geaendert werden koennen.
Meine Frage ist, ob es auch irgendwelche Nachteile oder Gefahren einer solchen fakultativen Rueckbeziehung gibt.
Beispiel: "Vorrichtung, insbesondere nach Anspruch 1".
Dies kann dann wichtig sein, wenn der Prüfer den erfinderischen Gehalt eines Anspruchs uebersieht, oder wenn die Abzweigung eines Gebrauchsmusters erfolgt, so dass die Ansprueche spaeter nicht mehr mit den Schutzbereich erweiternder Folge geaendert werden koennen.
Meine Frage ist, ob es auch irgendwelche Nachteile oder Gefahren einer solchen fakultativen Rueckbeziehung gibt.
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