Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeldung

Kurt

*** KT-HERO ***
Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeldung

Hi Forum,

folgende Merkmalskonstellation aus einer frühen Erstanmeldung E, einer späteren Prioritätsanmeldung P und einer Nachanmeldung N (mit Prioritätsbeanspruchung):

vo6vjx8.png


Fragen:

1.) Welchen Zeitrang hat der Hauptanspruch der Nachanmeldung N?
M.E. gebührt der Nachanmeldung N der Zeitrang 2011, da Erstanmeldung E nicht "denselben Gegenstand" (PVÜ 4 C IV) wie Prioritätsanmeldung P betrifft.

Falls die Priorität P für die Nachanmeldung N ungültig sein sollte:
2.) Welchen Zeitrang hätte ein folgendermaßen geänderter Hauptanspruch der Nachanmeldung N':

B9q9qIz.png


Vielen Dank schonmal für Meinungen,

Grüße Kurt
 
Zuletzt bearbeitet:

Karl

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Also erstmal vorweg, da du keine genauen Daten angegeben hast: Ich vermute mal die Ersteanmeldung (E) ist von der Prionachanmeldung (P) und die Prionachanmeldung von der Nachanmeldung (N) jeweils 1 Jahr oder weniger zeitlich entfernt.

E ist erste Anmeldung für A+B
P ist erste Anmeldung für A+B+C und A+B+C+D
Da P für A+B+C+D erste Anmeldung ist, kann meiner Auffassung nach N die Prio der P wirksam in anspruch nehmen, d.h. der Hauptanspruch von N hat den AT von P als Zeitrang.

Zu 2: die Aufteilung in OB und Kennzeichen ist für den Zeitrang völlig egal. Diese Unterteilung ist eine reine Formalie und bedeutet inhaltlich absolut nichts.

Diese Aufteilung würde ich, wenn kein anderer relevanter SdT existiert, so wählen, dass nur A im OB ist, denn zum Zeitrang der N war E noch nicht veröffentlicht.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

OK danke, ich habe die Daten im Originalposting oben noch konkretisiert. Die Erstanmeldung (E) sei hier "sehr" alt und bereits erteilt.
 

Karl

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Ähm das ist jetzt sehr merkwürdig...

Wie soll denn bitte die Prioritätsanmeldung eine Prioritätsanmeldung sein, wenn sie 3 Jahre nach der Ursprungsanmeldung eingereicht wurde ?!?!?

Bei den von dir nun neu angegebenen Daten:

P nimmt die Prio von E NICHT wirksam in Anspruch (weil Priofrist abgelaufen)
N nimmt wirksam die Prio von P in Anspruch, da der Gegenstand von N (A+B+C+D) in P vollständig offenbart war.

A+B gehört in den OB, da E vorveröffentlichter SdT ist. C+D sind die Kennzeichnenden Merkmale vom Anspruch von N.


Ach ja, für die Zukunft: Wenn du die Daten doch ändern möchtest, lass die alten Daten im post stehen. Für nachfolgende Leser z.B. ist jetzt meine Antwort auf deinen Hauptpost völlig unverständlich...
 

Karl

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Ach jetzt hab ich eine Vermutung, was du mit der Prioritätsanmeldung meinst. Meinst du eine PCT Anmeldung, die die Prio der E in Anspruch nimmt?

In diesem Fall beachte: Wird eine PCT Anmeldung eingereicht, haben alle Nationalen Phasen der PCT den Anmeldetag der PCT als Anmeldetag (nicht nur den Zeitrang der PCT), denn die Internationale anmeldung GILT als Anmeldung in jedem der PCT Mitgliedsstaaten.

Das eine aus einer PCT-Anmeldung hervorgehende nationale Phase KEINE neue Anmeldung sondern ledilgich eine Fortführung der PCT ist, ist sehr oft von höchster wichtigkeit. Willst du in EP beispielsweise irgendwelche Änderungen vornehmen, ist der ursprüngliche Gehalt der Anmeldung, dem du gemäß A123(2) EPC nichts hinzufügen darfst ebenjener Inhalt der PCT Anmeldung (und nicht etwa der Inhalt der übersetzten Unterlagen für die Einleitung der regionalen Phase Europa).

Solltest du keine PCT gemeint, und dich mit der Definition des Anmeldetags bei nationalen Phasen vertan haben, weiß ich wirklich nicht warum du P als "Prioritätsanmeldung" bezeichnest...
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Nanu, die Einwände verstehe ich nicht. Deine Ausführungen stimmen doch alle nach wie vor.

Es geht ja nur um die Priorität der P-Anmeldung aus 2011. Eine Priorität der E-Anmeldung aus 2008 sollte, konnte und wurde nie in Anspruch genommen. Diese ist nur (potentiell Prio zer-störend) aus der Versenkung aufgetaucht.
 

Karl

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Achso, also hat E mit P und N nichts zu tun. Dann ist doch alles super. Die Erfindung A+B+C+D wurde in E nicht offenbart, (Prioritätsbegründende, nicht Prioritätsanmeldung) ist erste Anmeldung und N hat die wirksame Prio.

Darüber hinaus ist das mit erster Anmeldung soweit ich weiß ohnehin nur dann ein Problem, wenn die Anmeldungen von selben Anmelder sind. Ich vermute mal das war hier nicht der Fall (sonst sollte so eine Anmeldung nicht "auftauchen" sondern beim Schreiben der Anmeldung vorliegen..).

Im vorliegenden Fall ist wegen den Merkmalen C+D ohnehin kein Problem vorhanden. Würde E C+D offenbaren, wäre die Frage der Prio unwichtig, da sie dann eh für alle Länder neuheitsschädlich wäre (vorveröffentlicht).


Es sind aber durchaus Konstellationen denkbar, in denen es deutlich interessanter wird mit der ersten Anmeldung. Beispiel:

vorhandene Anmelder A, B

Anmeldungen: A1, B1, B2

A1 Eingereicht von A am 1.1.2008, Inhalt: A+B, Veröffentlicht am 5.7.2009, Land: US, nur nachanmeldung für DE
B1 Eingereicht von B am 1.8.2008, Inhalt A+B Nationale DE
B2 Eingereicht von B am 1.8.2009, Inhalt A+B EP Anmeldung

Annahme: weiterer Stand der Technik existiert nicht.

B2 würde in dieser Konstellation die Prio von B1 wirksam beanspruchen, da die B1 von B die erste Anmeldung für A+B ist. Die EP auf Grundlage B2 würde erteilt, da keine europäische Anmeldung aus A1 hervorgegangen ist und A1 - aufgrund der Wirksamen Priobeanspruchung der B2 - nicht vorveröffentlicht ist. Validierung in DE kann man sich spaaren (weil offensichtlich Nichtig --> geldverschwendung) aber in anderen Ländern wäre Validierung i.O.

Nun stellen wir uns eine alternative Welt vor, in der A B kauft, so dass B ein Teil von A wird. Der Kaufvertrag kommt am 1.2.2009 zu Stande. Dann ist plötzlich B1 nicht erste Anmeldung, da B ja noch die (ältere) Anmeldung A1 besitzt. B2 hat keine wirksame Prio und stirb aufgrund der Vorveröffentlichung von A1. Es sei denn jemand in der Patentabteilung passt auf, und reicht einfach - statt der B2 - eine Anmeldung C Ohne Priobeanspruchung ein, und zwar vor der VÖ der A1 - dann hat C zwar nur seinen AT als Zeitrang, aber da der vor der VÖ von A1 liegt und C keine Europäische Anmeldung auf Grundlage von A1 existiert, wäre C neu.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Ganz vielen Herzlichen, und Respekt für die Ausführungen trotz brütender Hitze.

Im Detail werde ich mir die weiteren von Dir betrachteten Varianten erst in der Abendkühle zu Gemüte führen können :eek:

Solange verbleibe ich mit
Gruß
Kurt
--
PS:Alle Anmeldungen seien tatsächlich vom selben Anmelder, hätte ich gleich oben dazuschreiben sollen :(.
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Hi Kurt,

Mann bin ich froh, dass es noch postings gibt, die nichts mit dem europ. Patengericht zu tun haben…

Ich glaube, Deine Frage lässt sich (noch) nicht 100% beantworten. Es kommt zunächst einmal darauf an, wo man sich befindet und wer die Frage zu beantworten hat.

Wenn´s blöd läuft, dann kann eine Situation wie in T1222/11 beurteilt werden. Allerdings ist die Entscheidung recht umstritten und steht auch ein wenig verloren in der Gegend herum.

Dann wäre da T680/08.

Und dann gibt es noch weitere entsprechende, für Deinen Fall geeignete Entscheidungen. Wenn Du willst, kann ich die Nummern raussuchen. Kann allerdings ein wenig dauern…

Hoffe, das hilft,


G
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld


Hmm, habe gerade erst die Merkmalskombinationen gesehen. T1222/11 liegt dann doch leicht anders, da A+B nicht neuheitsschädlich für A+B+C wäre. Das war in T1222/11 anders.

Allerdings bleibt abzuwarten, wie der Terminus "same Invention" nun interpretiert werden soll. Wenn "A+B" die eigentliche Erfindung ist, dann könnte man auf den Gedanken kommen, dass A+B+C+D nicht erste Anmeldung der "Erfindung" sein kann - da "C+D" nur zugefügt wurde aber eigentlich nicht "erfindungsrelevant" ist.

Ich glaube, es wird wohl auf die Klärung dieser Frage in Zukunft ankommen, hoffe aber, dass sich diese Sichtweise nicht durchsetzt (glaube ich persönlich eigentlich auch nicht - aber man weiss ja nie…. Tatsächlich gibt es anscheinend genau diese Diskussion z.Zt.) :confused:

G
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: Schädlichkeit einer früheren "ersten Anmeldung" für eine spätere Prioritätsanmeld

Danke Dir Gonzo für den Gesichtspunkt "Same Invention", der auch hier von zentraler Bedeutung sein dürfte.

Spätestens wenn die Sache wieder aktuell wird, komme ich darauf zurück und werde berichten.

Grüße Kurt
 
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