DE Was ist eine manuelle oder experimentelle Beschäftigung?

Fedx

Vielschreiber
Hallo!

Ich habe eine Frage bzgl. der Vorraussetzungen für die Kandidatur. Und zwar was versteht man unter einer manuellen oder experimentellen Beschäftigung?

Ich habe einen Platz für meine Masterarbeit im Bereich Produktentwicklung von Elektrowerkzeugen. Dabei wird der Großteil der Arbeit per CAD bzw am Computer erfolgen und nur die Erstellung eines Prototypens der größtenteils nicht von mir gebaut wird ist tatsächluch haptisch.
Kann ich mir so etwas anrechnen lassen ? Was meint ihr?

Grüße
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich habe einen Platz für meine Masterarbeit im Bereich Produktentwicklung von Elektrowerkzeugen. Dabei wird der Großteil der Arbeit per CAD bzw am Computer erfolgen und nur die Erstellung eines Prototypens der größtenteils nicht von mir gebaut wird ist tatsächluch haptisch.
Kann ich mir so etwas anrechnen lassen ?

Ich denke nein, da Tätigkeiten, die im Rahmen des Studiums durchgeführt wurden, ohnehin nicht anerkannt werden. Sonst hätte ja jeder Ingenieur schon mit dem Abschluss genügend praktische Arbeitserfahrung zusammen (Grundpraktikum, Hauptpraktikum, Masterarbeit).
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Ich habe einen Platz für meine Masterarbeit im Bereich Produktentwicklung von Elektrowerkzeugen.

Hallo Fedx,

wenn ich Deine Äußerung richtig interpretiere, dann willst Du Deine Masterarbeit als
praktische Tätigkeit anerkennen lassen. Früher (heute auch?) war diese Vorgehensweise
nicht zulässig, da die Masterarbeit als studiumsbedingte Prüfung angesehen wurde.
In der Regel mussten viele Kandidaten daher erstmal nach dem Studiumsabschluss
"Praxisluft" (in der Industrie oder als Doktorand) schnuppern.


Eine wirklich kompente Auskunft wird Dir nur die für die Prüfung Deiner Unterlagen
zuständige Stelle erteilen können. Wenn Du dort anrufst und Deinen Sachverhalt
schilderst, hat das auch den Vorteil, dass Deine schriftlichen Nachweise nicht
(aktenkundig) abgelehnt werden...
 

Fedx

Vielschreiber
Jetzt habe ich aber noch einmal drüber nachgedacht und da kamen mir 2 Fragen:

1. Die Anprechstelle muss genau herauszufinden ist schon das DPMA oder?

2. Wenn ich ein freiwilliges Praktikum und dazu parallel die Masterarbeit schreibe geht das dann?

Grüße
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Zu 1: Ansprechstelle ist das DPMA (also richtig vermutet)

Zu 2: Die praktische Tätigkeit muss für ein Jahr mit 40 Stunden pro Woche
nachwiesen werden.

Manch eine(r) hat da bereits ernsthafte Probleme bekommen, wenn
er/sie im Anschluss an das Studium für ein Jahr im öffentlichen Dienst
beschäftigt war (z.b. als "abgebrochener" Hochschulangestellter bzw. Doktorand) und
im Dienstvertrag weniger als 40 Stunden pro Woche aufgeführt waren.
Selbst bei sog. "halben" Stellen über mehr als 2 Jahre an der Uni wird/wurde genau nachgerechnet, ob
man auf umgerechnet 1 Jahr mit 40 Stunden pro Woche kommt.
Und in dem zuständigen Referat des DPMA sind zwar überwiegend Damen beschäftigt,
diese sind aber nicht dämlich: Ein Praktikum mit 40 Stunden pro Woche zeitgleich
mit der Anfertigung der Masterarbeit (dauert das eigentlich 1 Jahr?) dürfte
ziemlich auffällig bzw. fragwürdig sein.
 
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