Verschiedene Google-Fragen

Karl

*** KT-HERO ***
Hallo Leute,

Anlass der Frage: Bei einer Einspruchsrecherche habe ich den begründeten Verdacht einer Vorveröffentlichung durch den Anmelder, da das Google-Crawler Date der entsprechenden Katalogseite (auf der das Patentierte Produkt angeboten wird) vor dem AT liegt. Über http://archive.org/web/ kriege ich leider keine hinreichend alte Version.

Bei dem gefundenen Dokument handelt es sich um ein .pdf. Welche Bedeutung kommt dem Google-Crawler date zu? Was beweist es? Ich vermute, es beweist nur, dass zu dem Zeitpunkt eine Seite mit der URL existiert hat. Klar, im Ernstfall, wenn es dann wirklich drauf ankommen sollte, sorgt man dafür, dass entsprechende Angestellte der Anmelderin (und am besten auch nen ehemaliger Angestelter) als Zeugen geladen werden, und lässt sie vereidigen. Die wahrscheinlichkeit, dass man mit entsprechenden Nachdruck einen zum redenkriegt ist ja durchaus gegeben. Für den Mandanten wäre ein von unserer Seite aus vorlegbarer Beweis jedoch selbstverständlich von Vorteil.

Ach ja, der Großteil der Erfindung ist bereits den 2 Zeilen Auszug der Seite, die in Google angezeigt werden, zu entnehmen. Wie werden die zwei Zeilen erzeugt? Handelt es sich dabei um Teile der ursprünglich gecrawlten Seite oder kann es sich - trotz dem daneben angezeigten Datum - um einen Auszug einer neueren Version handeln?

Gibt es außer Archiv.org noch weitere - kostenlose oder kostengünstige - Anbieter von Archivierungsdiensten, die man daraufhin überprüfen könnte, ob die entsprechende Seite gespeichert wurde? Seht ihr sonst irgend eine möglichkeit, an den Inhalt der ursprünglichen Version des PDF´s ranzukommen (vermutlich wurde das PDF nie geändert, aber wie soll ich das beweisen?)
 

Karl

*** KT-HERO ***
Ach ja, nochwas, unten im PDF steht ein Datum, das exakt mit dem Google-Crawler date übereinstimmt. Das bedeutet natürlich nicht zwingend, dass die Version auch genau an dem Tag veröffentlicht wurde. Schließlich hätte an dem Tag auch eine ältere Version im Netz gestanden haben, aber nen starkes Indiz, das die Gegenseite in Erklärungsnot bringt, ist dies schon.
 

Karl

*** KT-HERO ***
Hallo,

die Fragen wären für mich immer noch aktuell und auch durchaus bedeutsam. Kommt auch gleich noch eine zu:

Die in google angezeigte URL stimmt nicht mit der URL überein, die mir beim Abruf des Dokuments über den Link von Google angezeigt wird:

Format treffer bei Google:

[PDF] Seitentitel als Link
URL
Datum - Textauszug aus Seute

Clicke ich auf den Link wird oben in der URL Zeile vom Browser eine andere Adresse angezeigt als vorher in dem Google-treffer.

Hat das irgendeine inhaltliche Bedeutung hinsichtlich dem, was google damals möglicherweise gecrawled hat?
 

Karl

*** KT-HERO ***
So, da ich einen (kleinen) Teil selbst rausgefunden habe gebe ich diesen hier mal weiter. Ich vermute mal das Thema Bewise für Veröffentlichung und Google könnte ja durchaus auch für einige von euch interessant sein, und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass viele genauso ahnungslos diesbezüglich sind wie ich.

Die 2 Zeilen Text (sogenanntes "snippet"), die in google als Auszug aus der Website angezeigt werden, hängen von den Suchbegriffen ab und werden zum Zeitpunkt der Suche erzeugt. Sie basieren also auf der aktuellen version der Websites und sind zum Beweis einer Vorveröffentlichung daher nicht verwendbar.

Quelle: http://searchengineland.com/anatomy-of-a-google-snippet-38357
 
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