Praxis Wechsel von der Industrie in eine Kanzlei

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

ich denke über einen Wechsel von der Industrie in eine Kanzlei nach und wollte euch mal fragen, was denn in der Kanzlei so die Fallstrike sind, die man möglichst VOR Unterzeichnung des Arbeitsvertrages kennen und beachten sollte. War bisher nur in der Industrie und habe Kanzleien
beauftragt.

Speziell interessiert mich:

- Wo sind die wesentlichen Unterschiede bei der täglichen Arbeit ?
- Ist die Bezahlung, Arbeitszeit vergleichbar ?
- Sollte man in der Kanzlei eine Umsatzbeteiligung aushandeln ? Spürt man das dann auch ?
- Wo sind die Unterschiede zwischen einer großen Kanzlei (10-20 Mannn) und einer kleinen Kanzlei (2-3 Mann) ?
- Wie sicher ist der Arbeitsplatz in einer Kanzlei (Ich denke an Kandidatenschwemme,
Konkurrenzwachstum, Preisdumping durch Auftraggeber (Großkonzerne), etc.) ?
- Wie bekomme ich vorab heraus, ob die Kanzlei Zukunft hat, oder ob sie "aus dem, letzten Loch
pfeift" oder Mandanten bereits "abwandern" ?

EQE wäre bestanden, deutscher PA nicht vorhanden. Kanzlei muss nicht unbedingt in DE
sein, könnte auch im Ausland sein, d.h. deutscher PA auch nicht nötig aus meiner Sicht.

Würde mich freuen über ein paar Tipps und einen Erfahrungsaustausch mit Euch.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo franzp,

ein paar Aspekte zum Thema Entlohnung in einer Kanzlei findest
Du unter Beitrag #8 in diesem Thread:
http://www.ktforum.de/showthread.php?3079-Frage-nach-dem-Gehalt

Der sich daran anschließende Kommentar von BloodforPMZ lässt auch schon
die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Leben als zugelassener Vertreter
in der Industrie und in einer Kanzlei erkennen.

Ganz offen gesagt: Die Vielzahl Deiner Fragen erstaunt mich, da Deine
Wechselabsichten recht gefestigt erscheinen. Ich würde das an Deiner
Stelle nochmal kritisch durchdenken, insbesondere angesichts dessen, dass
eine "Kanzleistelle" deutlich leichter als eine Industriestelle zu bekommen
sein sollte.

Hauptunterschied (der mir an Deiner Stelle bei einem Wechsel in die angedachte Richtung
auch am meisten zu schaffen machen würde): Die Kanzlei bezahlt Dich in
der Regel nach dem von Dir erzielten Umsatz, wobei Du Akten aus diversen,
Dir unbekannten technischen Gebieten bearbeiten wirst. Als Neuling in einer
Kanzlei wirst Du wahrscheinlich eine stark frequentierte "Schrottsenke" sein.
Hast mit der Bearbeitung solcher Akten jenseits der Vergabe
nach "draußen" schon Erfahrungen sammeln dürfen?

Eine Sorge kannst Du vergessen: Eine Kanzlei, die aus dem
letzten Loch pfeift, wird sich nicht um einen weiteren Aktenvernichter bemühen.
Es gibt aber sicherlich Kanzleien, in denen die alten Herren fleissig unangenehm und/oder
unlukrativ zu bearbeitende Mandate bzw. Akten akquiriert haben, die nun auf Bearbeitung durch
einen mit großen Hoffnungen und Erwartungen startenden Neuzugang warten.

Angesichts der von Dir nicht angestrebten deutschen Prüfung werden einige
Kanzleien Dir goldigste Versprechungen machen. Endlich mal jemand, bei
dem man Akten abladen kann, ohne dass er nach einigen Jahren unverschämte
("Ich will jetzt aber mal endlich Partner werden!") Forderungen stellen kann.
Liest sich vielleicht etwas zynisch, so dürfte aber die in der Branche vorherrschende Meinung
sein.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Danke für die erste ehrliche Einschätzung. Ja, mit Schrottakten und sog. Kröten (finde
ich super den Begriff) habe ich jede Menge Erfahrungen sammeln "dürfen". Allerdings ist
es nicht generell so, dass man diese einfach nach draußen abladen kann. Du sitzt in
der Industrie genauso über diesen Dingern und die Zeit rennt Dir davon, während sich
gleichzeitig noch viele weitere Anfragen stapeln, die auch noch bearbeitet werden sollen.

Hinzu kommt, dass sich viele Konzerne auch gerne mit sich selbst beschäftigen, was Deiner
Effektivität nicht unbedingt förderlich ist. Umsatzbeteiligung gibt es natürlich nicht, d.h.
wenn Du nicht outsourcen darfst und sich die Fristen häufen, dann wird das zu Deinem
Problem erklärt. Soviel vielleicht zum Trost für alle Kanzleileute: Eine Schrottsenke bin
ich jetzt auch schon ... :).

Aus einer Kanzleitätigkeit erhoffe ich mir eigentlich, dass ich mich mehr mit dem befassen
kann, was ich gelernt habe und machen will: Technik + Patentrecht, anstatt mich mit
internen Strukturen und Vorgaben auseinanderzusetzen, die jeder halbwegs vernünftige
Mensch als ineffektiv bezeichnen würde.

Dass eine "Kanzleistelle" deutlich leichter als eine Industriestelle zu bekommen sein sollte,
das kann ich nicht ganz nachvollziehen, vielleicht kannst Du das erläutern.

Ansonsten, weitere Kommentare und Einschätzungen sind sehr willkommen.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Danke für die erste ehrliche Einschätzung. Ja, mit Schrottakten und sog. Kröten (finde
ich super den Begriff) habe ich jede Menge Erfahrungen sammeln "dürfen". Allerdings ist
es nicht generell so, dass man diese einfach nach draußen abladen kann. Du sitzt in
der Industrie genauso über diesen Dingern und die Zeit rennt Dir davon, während sich
gleichzeitig noch viele weitere Anfragen stapeln, die auch noch bearbeitet werden sollen.

Hinzu kommt, dass sich viele Konzerne auch gerne mit sich selbst beschäftigen, was Deiner
Effektivität nicht unbedingt förderlich ist. Umsatzbeteiligung gibt es natürlich nicht, d.h.
wenn Du nicht outsourcen darfst und sich die Fristen häufen, dann wird das zu Deinem
Problem erklärt. Soviel vielleicht zum Trost für alle Kanzleileute: Eine Schrottsenke bin
ich jetzt auch schon ... :).

Aus einer Kanzleitätigkeit erhoffe ich mir eigentlich, dass ich mich mehr mit dem befassen
kann, was ich gelernt habe und machen will: Technik + Patentrecht, anstatt mich mit
internen Strukturen und Vorgaben auseinanderzusetzen, die jeder halbwegs vernünftige
Mensch als ineffektiv bezeichnen würde.

Dass eine "Kanzleistelle" deutlich leichter als eine Industriestelle zu bekommen sein sollte,
das kann ich nicht ganz nachvollziehen, vielleicht kannst Du das erläutern.

Ansonsten, weitere Kommentare und Einschätzungen sind sehr willkommen.

Ergänzung: Ich habe Kollegen, die 20-25 Jahre als Patentassessor "im Geschäft sind" und
so gut wie keine Einspruchs- und Beschwerdefälle hatten, geschweige denn an Verletzungsprozessen usw. mitgearbeitet haben. Ich finde das sehr schade, denn wozu dann der ganze Aufwand ? Anmeldungen schreiben und Bescheide beantworten, dazu braucht es weder eine EQE noch eine deutsche Prüfung. Ich denke halt in der Kanzlei sind die Fälle vielleicht auch interessanter. Aber vielleicht irre ich auch :).
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi franzp,

- Wo sind die wesentlichen Unterschiede bei der täglichen Arbeit?

Du springst, wenn der Mandat es wünscht, sei es im Urlaub, am Wochenende wegen Messen, etc.

- Ist die Bezahlung, Arbeitszeit vergleichbar ?

Arbeitszeit ist wahrscheinlich etwas flexibler, dafür länger. Bezahlung hängt davon ab, wie "lukrativ", also Aufwand/Abrechnung ist und wie effektiv Du Akten erledigen kannst, wenn man freiberuflich arbeitet, was in der überwiegenden Zahl der Fälle - außer vielleicht in wirklich großen Kanzleien - der Fall sein dürfte.

- Sollte man in der Kanzlei eine Umsatzbeteiligung aushandeln? Spürt man das dann auch?
Kommt darauf an, was das Fixgehalt ist, ab wann die Umsatzbeteiligung grieft ,etc.
Überwiegend bekommt man kein Fixgehalt, sondern - auch nur als zug. Vertreter - rein umsatzbasiert.

- Wo sind die Unterschiede zwischen einer großen Kanzlei (10-20 Mannn) und einer kleinen Kanzlei (2-3 Mann) ?

In einer großen Kanzlei kann man sich wahrscheinlich mehr auf die Arbeit konzentrieren, in einer kleinen Kanzlei ist man noch mehr mit administrativen DIngen, gerne auch zusätzlich und kostenlos, dabei.

- Wie sicher ist der Arbeitsplatz in einer Kanzlei (Ich denke an Kandidatenschwemme,
Konkurrenzwachstum, Preisdumping durch Auftraggeber (Großkonzerne), etc.) ?

So sicher, wie die Mandanten bei der Stange bleiben.

- Wie bekomme ich vorab heraus, ob die Kanzlei Zukunft hat, oder ob sie "aus dem, letzten Loch
pfeift" oder Mandanten bereits "abwandern"?

Eine Kanzlei, die Probleme hat, versucht die Leute loszuwerden, um Kosten zu drücken, nicht sich neue ans Bein zu binden.

Ciao

arcd007
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Dass eine "Kanzleistelle" deutlich leichter als eine Industriestelle zu bekommen sein sollte,
das kann ich nicht ganz nachvollziehen, vielleicht kannst Du das erläutern.

Wie bereits erwähnt wird man in vielen Fällen - zumindest zunächst - als Freiberufler in einer Kanzlei mitarbeiten. Für die Kanzlei besteht somit wenig Risiko bei der "Einstellung": Ist Arbeit da, haben sie Kapazität zur Erledigung, ist keine da, kostest Du auch nichts. Und wenn man aus irgendeinem Grund unzufrieden mit Dir ist (das kann auch an völlig außerfachlichen oder scheinbar nebensächlichen Gründen hängen), kann Dir von jetzt auf gleich der Stuhl vor die Tür gesetzt werden.

Arbeitsplatzsicherheit gibt es also, wie arcd schon sagt, solange Arbeit da ist (und man es sich nicht mit den Partnern verscherzt); ob man aber immer mit vertretbarem Aufwand das gewünschte Einkommen erzielen kann, ist eine andere Frage. Das ist ein weiterer gewichtiger Unterschied zur Industrieanstellung: Effizienzverluste in der Einarbeitungszeit, bei Befassung mit fremden Sachgebieten etc. gehen als Freiberufler größtenteils zu Deinen Lasten ... das kann auch dank eventueller Pauschalen für Tätigkeiten wie Bescheidserwiderung bei komplizierten Fällen, unklaren Anweisungen oder mehrfachen Iterationen etc. passieren.

Wenn Du Sicherheit willst, ist Kanzlei also nicht das richtige; wenn Du mehr Abwechslung willst, kann es das richtige sein. Aber man muss schon gut hinschauen bei der Kanzleiauswahl ...

Den von pa-tent angesprochenen Aspekt "deutsche Zulassung" möchte ich auch noch mal vertiefen: Ohne beide Zulassungen, und insbesondere ohne deutsche Zulassung, wird man in den Kanzleien häufig nicht als vollwertiger Anwalt betrachtet. Neben dem niedrigeren Sozialprestige (ja, Anwälte können sehr statusbewusst sein ...) kann sich das auch im Gehalt bzw. in der Umsatzbeteiligung niederschlagen, und zwar völlig unabhängig von der tatsächlichen Bearbeitungsqualität.

Aber ich will jetzt nicht alles schlecht machen: In einer Kanzlei hat man üblicherweise viel weniger mit der industrietypischen "Nabelschau" zu tun, d.h. es gibt keine Zielerfüllungsberichte, Effizienzsteigerungsprojekte und -meetings, corporate identity Schulungen etc., und der Verwaltungskrempel (bis hin zur Reisekostenabrechnung), den man in der Industrie meist selbst machen muss, wird in der Regel vom Sekretariat erledigt. Man kann sich also tatsächlich mehr auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren.
 

Student

GOLD - Mitglied
Wenn Du Sicherheit willst, ist Kanzlei also nicht das richtige; wenn Du mehr Abwechslung willst, kann es das richtige sein. Aber man muss schon gut hinschauen bei der Kanzleiauswahl ...
Gut hinschauen bei der Kanzleiauswahl in Bezug auf was? Habt ihr eigentlich vor eurer Kandidatenzeit in einer (und dann letztlich auch der ausbildenden) Kanzlei Probe gearbeitet? Kann man in sagen wir 1 Woche schon realistische Rückschlüsse darauf ziehen, wie man persönlich zusammenpasst?
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Angesichts der Nachfrage von student fällt mir noch ein weiterer Aspekt zu
den Unterschieden zwischen der Industriewelt und den Kanzleien ein, und zwar
die (möglicherweise) unterschiedlichen Charaktere der "Vorgesetzten".

Während in der Industrie bei der Personalauswahl bzw. Beförderung
inzwischen deutlich auf soziale Kompetenz geachtet wird, spielt dies in vielen
Kanzleien eine untergeordnete Rollle. Im Klartext: Aufgrund von
Einzelkämpfertätigkeit, Aktenfressen, Umsatzdruck, Geldstreitereien
mit den lieben Sozien, Abstrahlung des beruflichen Ärgers und
investierten Zeitaufwands in das private Umfeld und Großvatergehabe gegenüber
Youngstern tummeln sich in der freiberuflichen PA-Szene einige Choleriker,
die in einem größeren Unternehmen längst zurecht gestutzt worden wären.
Gerade einige bekannte Persönlichkeiten unserer Branche sollen (gerüchteweise
und nach meiner Erfahrung auch real) cholerische Grundzüge aufzeigen.
Da wird gerne mal rumgebrüllt und/oder mit Akten nach Personen geworfen.
Einem Angestellten könnte man kündigen bzw. eine Abmahnung aussprechen,
aber der freiberuflich tätige Chef als Obercholeriker lacht da nur.

Im Rahmen einer Kennenlernaktion für Kandidaten (die von student
erwähnte 1 Woche) oder neue Kollegen werden diese Choleriker natürlich erstmal nicht vorgeführt.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Gute Frage. Ich könnte mir aber vorstellen, dass in einer kleineren Kanzlei die "Chemie" extrem wichtig ist, denn da kann man sich nicht so leicht aus dem Wege gehen. Ich denke nach einer Woche weiß man nicht viel. Der wahre Charakter zeigt sich meiner Erfahrung nach erst dann, wenn es Interessenskonflikte zu klären gibt. Ich denke nach 1-3 Monaten weiß man mehr ... .
 

franzp

GOLD - Mitglied
Während in der Industrie bei der Personalauswahl bzw. Beförderung
inzwischen deutlich auf soziale Kompetenz geachtet wird, spielt dies in vielen
Kanzleien eine untergeordnete Rollle.

Da habe ich leider ganz andere Erfahrungen gemacht. Die Choleriker aus der Kanzlei werden - sobald sie sich in der in der Industrie wiederfinden - zu scheinheiligen Mobbern, die es faustdick hinter den Ohren haben, offiziell aber natürlich ein ganz anderes Bild vermitteln. Da könnte ich ganz böse Geschichten erzählen ....
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Also Mobber in der Industrie und Choleriker in der Kanzlei. Ersteres kannte ich
schon aus meiner vorherigen Welt. Letzteres (insbesondere die freie Entfaltung
dieser Charakterschwächen) fand ich beim Eintritt in eine Kanzlei umso beeindruckender
(im negativen Sinn).

Nochmal zurück zur vermuteten/erhofften abwechslungsreichen Tätigkeit
in einer Kanzlei: Als zugelassener Vertreter vor dem EPA bist/wärest Du für
Bescheidserwiderungen, Ausarbeitungen von Neuanmeldungen und Berarbeitungen
von Einsprüchen (Einspruchserwiderung ist letztlich auch nur eine größere Bescheidserwiderung)
und besonders für ausländische Akten (die Krötenwanderung...) zuständig.
So abwechselungsreich ist das nun auch wieder nicht. Das Verletzungsgeschäft dürfte
Dir lange Zeit vorenthalten werden. Evtl. dürftest Du in diesem Bereich zuarbeiten - wahrscheinlich
dann, wenn der Dich beauftragende Partner ein drohendes Zeitgrab vermutet.
Das macht dann auch irgendwann keinen Spass mehr.

Zum Einstieg in eine Kanzlei: Da fielen mir mehrere (bekannte) Kanzleien ein, die
einen Neuzugang Deiner Art begrüßen würden. Daher meine Vermutung, dass der
Einstieg in die Kanzleiwelt leicht(er) sein sollte. Wenn es nicht klappt (Du Dich für die
Kanzlei also nicht lohnst), kann der Ausstieg allerdings auch recht schnell erfolgen.

Die von pat-ente erwähnte unterschiedliche Entlohnung in Abhängigkeit der
gesammelten (formalen) Qualifikationen kann ich für eine Kanzlei bestätigen
(Unterschied: 3-5% des eigenen erzielten Stundenumsatzes), für
eine andere spielt es keine Rolle. Womit man als "Nur-EQE"-Person in einer Kanzlei
klar kommen muss, ist die Frage nach dem "Warum nicht beide Zulassungen
eingesammelt?". Aus meiner Sicht ist man mit einer bloßen EQE-Zulassung
nur für mittelgroße oder vielmehr noch die ganz großen Kanzleien interessant.
Dort wartet genug Arbeit, für die keinerlei nationale PA-Zulassung und entsprechende
Erfahrung notwendig ist.
 

grond

*** KT-HERO ***
Das Verletzungsgeschaeft ist oft aus einem einfachen Grund den Partnern vorbehalten: es wird zu einem wichtigen Teil nach Streitwert abgerechnet. Diese satte Praemie (zumindest im Erfolgsfall) kann kaum sinnvoll aufgeteilt werden und ist dann oft auch zu lukrativ, um etwas an einen freien Mitarbeiter abzugeben.

Partner wird man aber nur mit Doppelzulassung, Glueck und viel Gleitmittel. Daher wird man auch in Kanzleien prinzipiell mit Anmeldungen und Bescheiden konfrontiert werden. Einsprueche und Beschwerden gibt es sicher, sind aber in manchen Kanzleien auch selten.
 

Patentus

SILBER - Mitglied
Zum Einstieg in eine Kanzlei: Da fielen mir mehrere (bekannte) Kanzleien ein, die
einen Neuzugang Deiner Art begrüßen würden.

Kann solch ein Einstieg zu einem gewissen Teil auch mit der Hoffnung auf Mandate aus dem Unternehmen des Zugangs verbunden sein? Was passiert, wenn diese Hoffnung enttäuscht wird?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Gut hinschauen bei der Kanzleiauswahl in Bezug auf was?

Gut hinschauen war vielleicht nicht der richtige Ausdruck; man braucht ein gutes Bauchgefühl und muss den Mut haben, sich darauf zu verlassen (ich bin damit jedenfalls gut gefahren). Insbesondere muss man ein wenig "zwischen den Zeilen" lesen und darf sich nicht von Verprechungen blenden lassen (die oft an angedeuteten oder unausgesprochenen, manchmal kaum erfüllbaren, Bedingungen hängen). Und, wie franzp sagt, ist die Chemie hier extrem wichtig. Hilfreich kann es auch sein, wenn man mit anderen Zuarbeitern in der Kanzlei sprechen kann.

Choleriker sind übrigens nicht zwingend die schlechteren Chefs, sofern sie einigermaßen berechenbar sind. Da kriegt man mal eins auf die Mütze, aber danach ist´s wieder gut ... und man weiss, woran man ist. Wäre mir jedenfalls lieber als ein intriganter Mobber. Die von pa-tent genannten sozial kompetenten Industrievorgesetzten sind natürlich die besten; wenn man so einen hat, sollte man lieber dableiben und sich mit den anderen Umständen arrangieren.

Ein Vorteil an der angesprochenen Unsicherheit ist, dass man selbst auch schnell abhauen kann, wenn es einem nicht mehr gefällt (und dabei einen Stapel unerledigter Kröten liegen lassen kann :p ).

Allerdings gibt es durchaus auch in der Industrie Stellen, die abwechlungsreiche und interessante Tätigkeiten mit viel Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten - es könnte also auch eine Option sein, in ein anderes Unternehmen zu wechseln.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Da hier häufiger das Stichwort "Freiberufler" fiel. Ich definiere Freiberufler wie folgt: Person die auf selbstständiger Basis von einem Partner der Kanzlei je nach Auftragslage mit Kröten versorgt wird und dann selbst Rechnungen an die Kanzlei schreibt, also nicht in Form eines Arbeitsvertrages bei der Kanzlei angestellt ist. Also jederzeit "abgesägt" werden kann, wenn die Auftragslage es erfordert oder die Kanzlei einen billigeren Inhouseknecht gefunden hat. Also eigentlich die typische Kollegenarbeit, nur dass der Kollege in meinem Falle kein deutscher PA wäre, sondern "nur" EPV mit
x Jahren Erfahrung auf dem Gebiet.

Wie sieht das dann eigentlich mit der Haftung aus. Hafte ich, wenn ich Anmeldungsentwürfe für eine Kanzlei schreibe und Bescheide beantworte in irgendeiner Form und wird dann auch eine Berufshaftpflich benötigt, oder haftet der Partner, dem ich zuarbeite ? Interessant wäre auch zu wissen, ob das dann ein Dienstvertrag oder Werkvertrag ist, denn eine Patentanmeldung könnte man ja schon auch als in sich abgeschlossenes "Werk" betrachten. Für diese Art der Verträge wären ja dann auch die Themen Gewährleistung, Nachbesserung etc. relevant.
 

grond

*** KT-HERO ***
"Freiberufler" ist meist ein Kollegenarbeiter, der ein Buero bei der auftraggebenden Kanzlei hat und auf dem Briefkopf der Kanzlei erscheint. In letzterem Fall haftet er automatisch nach aussen. Wenn Du den Haftungsaspekt ansprichst, wirst Du erfahrungsgemaess auf beredtes Schweigen stossen. Einzige Loesung ist, wenn Du nach aussen nicht in Erscheinung trittst, was Dich aber auf das Niveau eines externen Kollegenarbeiters zurueckstuft (kein Mandantenkontakt, keine Kanzleiprestige steigernde Erhoehung der Anzahl der Anwaelte auf dem Briefbogen, fuer Dich keinerlei Entwicklungsmoeglichkeit, kontrollierender Partner wird Dich nach Lust und Laune auf Deine Kosten nachbessern lassen, einfach weil er es eben anders geschrieben haette). Mit deutscher Zulassung kann es sein, dass die Kanzlei Dich wenigstens in ihre Haftpflicht aufnimmt (meist Gruppentarif mit hoeherer Haftungssumme).
 

pak

*** KT-HERO ***
"Freiberufler" ist meist ein Kollegenarbeiter, der ein Buero bei der auftraggebenden Kanzlei hat und auf dem Briefkopf der Kanzlei erscheint.

:confused: Nach meinem Verständnis ist jeder nach bestandener deutscher Prüfung "Patentassessor", jedoch noch nicht Patentanwalt. Den "zugelassenen Patentassessor" nennt man Patentanwalt, der einen freien Beruf ausübt bzw. Freiberufler ist, unabhängig davon, ob er sich mit anderen in einer Sozietät zusammengeschlossen hat oder als Kollegenarbeiter arbeitet. Oder liege ich hier völlig daneben?

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Da haben sich bei mir ein paar Synapsen falsch gekoppelt: man ersetze "Freiberufler" durch "freier Mitarbeiter".
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo pak,

Das siehst Du ganz richtig. Allerdings ist franzp nach seinen Angaben (noch) kein Patentassessor, sondern hat "nur" die EQE erfolgreich absolviert.

Hallo franzp,

Leider hat genau das zur Folge, dass Du Dich nicht vernünftig "freiberuflich" niederlassen kannst. Weder darfst Du die Marke für den neuen Internetstartup Deines Schwippschwagers noch das Patent für Deinen alten Uniprofessor anmelden, zu dem Du eigentlich gerade jetzt gerne wieder aus genau diesem Grund Kontakt aufnehmen möchtest ... Und genau das schmälert anders als von Dir eingangs angenommen Deine Verhandlungsposition in allen Gesprächen und in der weiteren Zusammenarbeit mit Kanzleien deutlich. Nicht, dass die diese Mandate wollen, das ließe sich ja sogar problemlos arrangieren. Es ist Deine fehlende Ausweichmöglichkeit, wenn es in oder mit der Kanzlei schief geht. Ansonsten kann ein einigermaßen rühriger Kollege mit solchen Mandaten durchaus eine gewisse Zeit von der Heimkanzlei aus überbrücken, um nicht gleich die nächste Katastrophe aus wirtschaftlichen Zwangen heraus "machen" zu müssen.

Und für die interessanten Sachen, schon etwa eine simple Verhandlung beim Bundespatentgericht in einer von Dir betreuten Akte, müssen kreative Einfälle her, etwa Mitnahme eines jungen Kollegen ohne Aktenkenntnis und EQE, aber dafür mit deutscher Zulassung. Peinlich, wenn der Mandant dabei sein will.

In München gibt es vielleicht noch alternative Möglichkeiten, also mehrere potentielle Adressen für eine wie auch immer ausgelegte Zusammenarbeit ohne deutsche Zulassung. Schon für Städte wie Frankfurt oder Hamburg könnte das aber eng werden. Keine Ahnung, wo Du zu lokalisieren bist, und das solltest Du vielleicht auch gar nicht mitteilen, um Deinen aktuellen Arbeitgeber nicht zu deutlich ins Bild zu setzen, der hier vielleicht auch mitliest oder jemanden kennt, der hier mitliest..

Imho sollte vor der "freiberuflichen" Tätigkeit entweder die Patentassessorenprüfung erfolgreich absolviert oder - sofern nicht möglich - dies einschließlich einer eventuell erforderlichen Kandidatenzeit zwingende Bedingung des ersten Jobs sein, auch bei einer sicherlich sehr schmerzhaften finanziellen Rückstufung. Falls das Risiko zu hoch scheint, sollte der Wunsch nach freiberuflicher Tätigkeit ohnehin nochmals gründlich überdacht werden. Da sollte man klare Selbstfindungsprioritäten setzen. Es geht immerhin um die eigene Zukunft und vielleicht auch um die einer Familie.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Karl

*** KT-HERO ***
"Freiberufler" ist meist ein Kollegenarbeiter, der ein Buero bei der auftraggebenden Kanzlei hat und auf dem Briefkopf der Kanzlei erscheint. In letzterem Fall haftet er automatisch nach aussen. Wenn Du den Haftungsaspekt ansprichst, wirst Du erfahrungsgemaess auf beredtes Schweigen stossen. Einzige Loesung ist, wenn Du nach aussen nicht in Erscheinung trittst, was Dich aber auf das Niveau eines externen Kollegenarbeiters zurueckstuft (kein Mandantenkontakt, keine Kanzleiprestige steigernde Erhoehung der Anzahl der Anwaelte auf dem Briefbogen, fuer Dich keinerlei Entwicklungsmoeglichkeit, kontrollierender Partner wird Dich nach Lust und Laune auf Deine Kosten nachbessern lassen, einfach weil er es eben anders geschrieben haette). Mit deutscher Zulassung kann es sein, dass die Kanzlei Dich wenigstens in ihre Haftpflicht aufnimmt (meist Gruppentarif mit hoeherer Haftungssumme).

Hier muss ich widersprechen. Wenn man die deutsche Prüfung NICHT hat, DARF die Kanzlei einen garnicht auf den Briefkopf nehmen. Reine EPA Vertreter dürfen auch nicht zusammen mit deutschen Patentanwälten eine Sozietät bilden. Grund ist, dass ein EP-Vertreter ohne deutsche Zulassung nicht Mitglied der Patentanwaltskammer sein kann und somit nicht rechtsberatend tätig werden darf.

Übrigens können - je nachdem wie die Kanzlei drauf ist, wo man arbeitet, bei uns wird man auch als EPA Vertreter vernünftig behandelt - die von dir genannten Punkte durchaus dazu beitragen, dass ich jeden ans Herz legen würde, die deutsche Prüfung zu machen - ich selbst habe dies zumindest auf jeden Fall vor. Wenn man so die durchfallquoten von EP und deutscher Prüfung vergleicht sollte die zweitere auch halbwegs (mit 1-2 Monaten Dauerlernen hauptsächlich im Bereich Markenrecht und Gebrauchsmusterrecht) machbar sein. Zuvor müsste er noch das Hagen Studium machen - lästig aber leider unumgänglich.
 
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