Arbeitsvertrag in Industriepatentabteilungen, Regelungen zur Ausbildung aufnehmen?

Patentus

SILBER - Mitglied
Hallo,

sollte bei der Anstellung in einer Industriepatentabteilung mit (wohl) hohem europäischen Anmeldeaufkommen darauf geachtet werden, dass im Arbeitsvertrag Regelungen zur Ausbildung und z.B. zur EQE-Meldung aufgenommen werden. Wäre das vielleicht unüblich?

Die Frage stellt sich mir deshalb, weil hier Forum schon angeklungen war, dass einige Firmen zwar gut ausbilden, die EQE selbst aber hinauszögern.

Was sollte im Vertrag drinstehen, was besser nicht? Gibt es noch sonstige Gebiete, die man regeln sollte?
 

Matthias

SILBER - Mitglied
Also ich sehe dafür keine Notwendigkeit. Wenn Du die formalen Voraussetzungen für die EQE erfüllst, kannst Du dich anmelden, und der Arbeitgeber muss die entsprechenden Bescheinigungen ausstellen. Dass manche Unternehmen es nicht gerne sehen, wenn sich die Leute zur EQE anmelden (weil ihnen das mehr Optionen eröffnet) steht auf einem anderen Blatt.

Reinschreiben würde ich nur, wenn Du etwas spezielles rausgehandelt hast, z.B. Übernahme von Prüfungskosten, Freistellung etc.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Also ich würde es machen. Wenn es überflüssig ist, dann ist es sowieso egal, aber wenn es Streit gibt, kann das schon wichtig sein. Ich hatte diesbezüglich einmal Ärger in einer Industriepatentabteilung und bin deshalb vielleicht auch eher kritsch. Ich hätte fast die EQE nicht ablegen dürfen.
Ich bin nun Geschäftsführer einer Kanzlei und nehme dort bei Arbeitsverträgen auch explizit genaue Daten und Regelungen auf, damit es keinerlei Missverständnisse gibt.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Wenn man es Dir mündlich zugesagt hat, dann sollte es auch schriftlich fixierbar sein. Zögert man dann plötzlich, dann wäre das für mich ein Zeichen, dass die Aussage vielleicht doch nicht ganz so ernst gemeint war. Vor allem kann man dann das Besprochene auch noch beliebig verdrehen. Ich würds schriftlich machen.
 
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