Hallo,
sollte bei der Anstellung in einer Industriepatentabteilung mit (wohl) hohem europäischen Anmeldeaufkommen darauf geachtet werden, dass im Arbeitsvertrag Regelungen zur Ausbildung und z.B. zur EQE-Meldung aufgenommen werden. Wäre das vielleicht unüblich?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil hier Forum schon angeklungen war, dass einige Firmen zwar gut ausbilden, die EQE selbst aber hinauszögern.
Was sollte im Vertrag drinstehen, was besser nicht? Gibt es noch sonstige Gebiete, die man regeln sollte?
sollte bei der Anstellung in einer Industriepatentabteilung mit (wohl) hohem europäischen Anmeldeaufkommen darauf geachtet werden, dass im Arbeitsvertrag Regelungen zur Ausbildung und z.B. zur EQE-Meldung aufgenommen werden. Wäre das vielleicht unüblich?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil hier Forum schon angeklungen war, dass einige Firmen zwar gut ausbilden, die EQE selbst aber hinauszögern.
Was sollte im Vertrag drinstehen, was besser nicht? Gibt es noch sonstige Gebiete, die man regeln sollte?